Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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Neben der direkten und indirekten Auftragsvergabe an Schweizer Unternehmen im Rahmen des zweiten Beitrags dürften für Schweizer Unternehmen insbesondere die öffentlichen Ausschreibungen, die aus den EU-Struktur- und Kohäsionsprogrammen auf dem gesamten Gemeinschaftsgebiet finanziert werden, wirtschaftlich weiter interessant sein. Für die sieben Jahre von 2014 - 2020 sieht der EU-Finanzrahmen Mittel für die EU-Kohäsionspolitik zugunsten der EU-13 Länder im Umfang von €226 Mrd. vor. Infolge einer wachsenden Präsenz von Schweizer Firmen auf den Märkten in den EU-13 werden deren Chancen erhöht, sich bei der Auftragsvergabe aus EU-finanzierten Projekten erfolgreich zu positionieren.

3.4. Auswirkungen auf die Gesellschaft

Der zweite Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten fördert die Sicherheit, die Stabilität und den Wohlstand in der Nachbarschaft der Schweiz und hat damit auch positive Auswirkungen auf die gesamte Schweizer Gesellschaft.

3.5. Auswirkungen auf die Umwelt

Mit dem Schweizer Beitrag werden zahlreiche Projekte unterstützt, die den Schutz der Umwelt zum Ziel haben, zum Beispiel in den Bereichen Klimaschutz, Wasser- und Luftqualität, biologische Vielfalt oder nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung. Auch bei der Umsetzung aller anderen Projekte des zweiten Beitrags achten die Schweiz und die Partnerländer darauf, dass sich aufgrund ihrer Massnahmen positive Wirkungen auf die Umwelt ergeben und negative Folgen vermieden werden.

4. Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

4.1. Verhältnis zur Legislaturplanung

Der Grundsatzentscheid über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten und alle nachgelagerten Entscheide wurden in der Botschaft vom 27. Januar 2016 über die Legislaturplanung 2015-2019 angekündigt. Der zweite Schweizer Beitrag stellt ein Richtliniengeschäft dar zur Erreichung des Ziels 4 der Botschaft über die Legislaturplanung 2015-2019, gemäss welchem die Schweiz ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU entwickeln und erneuern soll. Der Entscheid über einen zweiten Beitrag wird im Bundesbeschluss vom 14. Juni 2016 über die Legislaturplanung 2015-2019 unter Artikel 6 als Massnahme 26 angekündigt.

Die Botschaft für einen zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Staaten ist in den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2018 enthalten.

4.2. Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Die vorgeschlagenen Bundesbeschlüsse über einen zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten stehen im Einklang mit den Zielen der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates 2016-2019. Im Rahmen des strategischen Schwerpunkts zu den Beziehungen zur EU und den EU-/EFTA-Staaten wird als Kernziel definiert, dass die Schweiz auf der Basis einer Konsolidierung und Erneuerung des bilateralen Wegs ein geregeltes, partnerschaftliches und ausbaufähiges Verhältnis zur EU sicherstellen soll. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, die Weichen für einen zweiten Schweizer Beitrag zu stellen und die vorliegende Vernehmlassung zu eröffnen.