Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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b. Operationelle Umsetzung
Die Mehrjahresprogramme konzentrieren sich auf 2 bis 3 von der Migration besonders betroffene EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz führt zunächst Sondierungsgespräche mit den potenziellen Partnerländern, in denen sie die aktuellen Bedürfnisse im Migrationsbereich und die vorrangigen Tätigkeitsbereiche zu eruieren versucht. Im Rahmen dieser Gespräche definieren die Schweiz und die betreffenden Partnerländer zunächst gemeinsam die möglichen Tätigkeitsbereiche. Danach arbeitet die Schweiz Mehrjahresprogramme aus, in denen sie die Zielländer und die Beträge zugunsten jedes dieser Länder bestimmt. Als Kriterien zur Definition der Zielländer dienen in erster Linie die Belastung durch Migration und die Bedürfnisse der betroffenen Länder in Bezug auf das Management der Migrationsbewegungen. Die Interessen der Schweiz bezüglich des Migrationsmanagements sowie der bilateralen Beziehungen zu den betroffenen EU-Mitgliedstaaten fliessen bei der Festlegung der geografischen Prioritäten ebenfalls ein.
Die Schweiz schliesst dann mit den ausgewählten Partnerländern einen Rahmenvertrag ab, in dem der Betrag zugunsten des betreffenden Landes sowie die Zeitspanne der Bereitstellung der finanziellen Mittel, die Modalitäten für die Verwaltung der Mittel, die Ziele der Unterstützung sowie Indikatoren für deren Überprüfung und die Tätigkeitsbereiche bestimmt werden. Wenn ein vom Rahmenkredit Kohäsion begünstigtes Land auch für eine Unterstützung des Rahmenkredits Migration ausgewählt wird, schliesst die Schweiz zwei getrennte Rahmenverträge ab, die jeweils spezifische Tätigkeitsbereiche und Umsetzungsperioden abdecken.
Die nationalen Behörden der ausgewählten europäischen Länder sind direkte Empfänger der finanziellen Unterstützung der Schweiz. Falls einige Aufgaben in Bezug auf das Migrationsmanagement an internationale Organisationen und/oder Nichtregierungsorganisationen delegiert werden, kann in Absprache mit den nationalen Behörden eine Finanzierung dieser Organisationen vorgesehen werden.
Das SEM arbeitet mit jedem der Partnerländer ein nationales Programm aus, in welchem festgelegt wird, wie viele Mittel in welchen konkreten Bereichen eingesetzt werden. Jedes der Partnerländer benennt eine Nationale Koordinationseinheit. Diese Nationale Koordinationseinheit hat eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der nationalen Programme. Sie ist auch diejenige Stelle, welche auch für die Verwaltung von Geldern aus anderen Unterstützungsfonds der EU und der EFTA/EWR-Staaten zuständig ist.
Als eigentliche Umsetzungspartner kommen insbesondere Fachministerien, Migrationsbehörden auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene, internationale Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure in Betracht. Ihre Strategien und Projektvorschläge werden in die Programmerarbeitung einbezogen. Auf Schweizer Seite wird das Fachwissen der zuständigen Bundes- und kantonalen Stellen einfliessen.
Sobald die nationalen Programme ausgearbeitet wurden, erfolgen die Festlegung, die Auswahl und das Monitoring der einzelnen Projekte in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Koordinationseinheit der Zielländer. Sie wird mit der Aufsicht über die Partner beauftragt, welche die Projekte umsetzen. Die Koordinationseinheiten sind zudem für die Ausformulierung von Finanzierungsgesuchen bei den Schweizer Behörden zuständig. Nach Durchführung eines Überprüfungsverfahrens refinanziert die Schweiz jene Projekte, welche die im Rahmen der nationalen Programme festgelegten Kriterien erfüllen. Um zu garantieren, dass die Zielländer an den finanzierten Projekten wirklich interessiert sind, übernehmen die nationalen Behörden einen Teil der Projektkosten. Die Mindestbeteiligung orientiert sich an