Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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den entsprechenden Regelungen des Rahmenkredits Kohäsion (mindestens 15 %) sowie vergleichbaren Finanzierungsinstrumenten der EU (mindestens 25 %, in Ausnahmefällen mindestens 10 %).

Die Einzelheiten der Förderregeln, der Projektauswahl und der Modalitäten der Zusammenarbeit werden in den mit den Partnerländern abzuschliessenden bilateralen Rahmenabkommen festgelegt.

Im Rahmenkredit Migration ist eine Reserve von 20 Millionen Franken vorgesehen, um rasch auf eine Notsituation reagieren zu können. Diese Reserve untersteht nicht der Planung und ist nicht Teil der nationalen Programme. Sie ist auch nicht an die geografischen Prioritäten gebunden, die im Rahmen der Mehrjahresprogramme festgelegt wurden. Die in diesem Rahmen verfügbaren finanziellen Mittel werden in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten im Fall einer Notsituation verwendet, die insbesondere auf einen unerwarteten, grossen Migrantenstrom zurückzuführen ist. Für die Verwaltung dieser Reserve ist ausschliesslich das SEM zuständig; es identifiziert und wählt die Projekte selbständig aus und steht in direktem Kontakt mit den Partnern vor Ort (internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen oder nationale Behörden). Am Ende eines jeden Mehrjahresprogramms wird eine Aufstellung der in der Reserve verbleibenden Mittel vorgelegt und die Möglichkeit geprüft, einen Teil dieses Budgets auf das nächste Mehrjahresprogramm zu übertragen.

c. Controlling und Evaluation

Für den Rahmenkredit Migration muss ein System von Controlling und Evaluation aufgebaut werden. Dieses wird den gleichen Grundsätzen folgen, wie sie für den Rahmenkredit Kohäsion etabliert wurden und unter Punkt 2.2.4.c beschrieben sind.

2.3.5. Ressources

Es dürfen höchstens 5 Prozent des Gesamtbetrags von 200 Millionen Franken für Eigenaufwand verwendet werden. Da die Verwaltung des Rahmenkredits Migration dem EJPD obliegt, müssen die Ressourcen zugunsten des SEM erhöht werden. Aufgrund der Erfahrung mit dem Schweizer Erweiterungsbeitrag und aufgrund des Betrags, der für den Rahmenkredit Migration zur Verfügung steht, werden 4 bis 7 befristete Stellen geschaffen, die zum Teil in den begünstigten Ländern situiert sind. Zusätzlich zum Eigenaufwand sollen bis zu 2.5 Prozent des Gesamtbetrags für die Mobilisierung von Schweizer Expertise ausserhalb der Bundesverwaltung eingesetzt werden.

Die für den Rahmenkredit Kohäsion geschaffenen Strukturen und Ressourcen sollen nach Möglichkeit auch für die Tätigkeiten im Migrationsbereich genutzt werden. Die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung wird über die bestehende interdepartementalen Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit (IMZ) sichergestellt.

3. Auswirkungen

3.1. Finanzielle Auswirkungen

Bei den beantragten Rahmenkrediten (vgl. Ziff. 2.) handelt es sich um Verpflichtungskredite des Bundes über fünf Jahre (Rahmenkredit Kohäsion), respektive zehn Jahre (Rahmenkredit Migration). Für beide Rahmenkredite soll sich die Auszahlungsdauer auf zehn Jahre belaufen. Die für den zweiten Schweizer Beitrag erforderlichen Mittel werden im Finanzplan 2020-22 plafondserhöhend eingestellt. Das Budget beim Rahmenkredit Kohäsion wird je zur