Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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Hälfte zwischen DEZA und SECO aufgeteilt; der Rahmenkredit Migration wird dem SEM zugeteilt.
Beim Rahmenkredit Kohäsion erfolgt die Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Partnerländer in Anlehnung an den Verteilschlüssel des EFTA/EWR-Finanzmechanismus für 2014-2021 (vgl. Ziff. 2.2.1 und Anhang 1). Im Vergleich zur EU erhebt die Schweiz keine politischen Forderungen an einzelne Empfängerstaaten, die sie mit dem Beitrag zu verknüpfen suchen würde. Beim Rahmenkredit Migration ergibt sich die Zuteilung der Finanzmittel auf die einzelnen EU-Staaten gemäss den vorgesehenen (drei) Mehrjahresprogrammen. Die Auszahlungen aus den eingegangenen Verpflichtungen müssen im Rahmen des Voranschlags vom Parlament jährlich bewilligt werden. Es sind keine automatischen Anpassungen der Auszahlungen an die Teuerung vorgesehen. Wie bis anhin im Erweiterungsbeitrag werden die Mittel in Schweizer Franken verpflichtet und ausbezahlt, so dass die Schweiz kein Wechselkursrisiko trägt.
Der zweite Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten kann gemäss den Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht an die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz angerechnet werden.
3.2. Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Der Vollzug der vorgeschlagenen Bundesbeschlüsse obliegt ausschliesslich dem Bund und hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat kann im Rahmen der Umsetzung des zweiten Beitrags mit Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten.
3.3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Der zweite Beitrag hat, wie bereits der Erweiterungsbeitrag an die EU-13, direkte und indirekte Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft, die insgesamt als positiv zu beurteilen sind.
Die schweizerischen Exporte in die EU belaufen sich auf jährlich mehr als 100 Milliarden Franken (2016: 113 Mrd. CHF). Aufgrund des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen3 und des Abkommens mit der EU über das öffentliche Beschaffungswesen4 im Rahmen der Bilateralen I haben Schweizer Unternehmen einen weitgehend freien Zugang zum erweiterten EU-Binnenmarkt. Dies erlaubt es ihnen, sich in allen EU-Mitgliedstaaten um öffentliche Aufträge zu bewerben. Die Reformen der EU-13 mit EU Unterstützung tragen zur kontinuierlichen Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen und der Rechtssicherheit in diesen Ländern bei, was auch der Schweizer Wirtschaft zugutekommt.
Die wegen des Schweizer Engagements stärkere Präsenz und Sichtbarkeit der Schweiz in den EU-13 helfen bei der Etablierung neuer Kontakte und der Knüpfung engerer Wirtschaftsbeziehungen zu diesen aufstrebenden Ländern. Der steigende Wohlstand dürfte die Nachfrage nach Schweizer Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung auch in den nächsten Jahren erhöhen. Ferner kann sich die Zusammenarbeit beim Wissens- und Erfahrungsaustausch auch positiv auf die Produktivitätsentwicklung in den EU-13 und in der Schweiz auswirken.
3 SR 0.632.231.422
4 SR 0.172.052.68