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Vernehmlassung 2018/28: Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) · 14 Seiten
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Anhang 1 (Art. 18 Abs. 2 und 20 Abs. 1 Bst. a)
Angaben und Unterlagen im Bewilligungsverfahren
1. Angaben und Unterlagen für natürliche Personen
1Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
a. Name, Vorname(n);
b. Geburtsdatum;
c. Heimatort, bei Ausländerinnen und Ausländern Geburtsort;
d. Wohn- und Zustelladresse;
2Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a. Kopie des Niederlassungsausweises, einer Aufenthaltsbewilligung oder eines aktuellen Reisedokumentes, gegebenenfalls mit Visum;
b. sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, ein Handelsregisterauszug, der nicht älter als zwei Monate ist; bei Personen mit Wohnsitz im Ausland die Bescheinigung der Eintragung in das entsprechende ausländische Register;
c. für Bergführerinnen und Bergführer, Kletterlehrerinnen und Kletterlehrer, Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer, Wanderleiterinnen und Wanderleiter sowie für Leiterinnen und Leiter für Wildwasserfahrten: eine Kopie des Fachausweises oder eines Ausweises über eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung;
d. für Bergführer-Aspirantinnen und -Aspiranten: eine Kopie des Abschlusses des SBV-Aspirantenkurses, eines IVBV-Aspirantenkurses oder eines vom BASPO als gleichwertig anerkannten ausländischen Aspirantenkurses;
e. für Bergführerinnen und Bergführer und Bergführer-Aspirantinnen und -Aspiranten, die eine Bewilligung für Canyoning nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i beantragen: eine Kopie des Ausweises über eine anerkannte Zusatzausbildung des SBV oder der IVBV;
f. für Kletterlehrerinnen und Kletterlehrer, die eine Bewilligung für das Begehen von Klettersteigen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f, welche höchstens dem Schwierigkeitsgrad K3 nach Anhang 2 Ziffer 5 entsprechen, beantragen: eine Kopie des Ausweises über eine vom ausbildenden Berufsverband angebotene oder anerkannte Zusatzausbildung;
g. für Wanderleiterinnen und Wanderleiter, die eine Bewilligung für Alpinwanderungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b, welche dem Schwierigkeitsgrad T4 nach Anhang 2 Ziffer 2 entsprechen, beantragen: eine Kopie des Ausweises über eine vom Berufsverband anerkannte Zusatzausbildung.