Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/38: Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 54 Seiten
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3.1.1 Anpassung des Meldesystems für Meldungen an die MROS
Finanzintermediäre können seit mehr als 20 Jahren gestützt auf zwei verschiedene Arten ihre Verdachtsfälle an die MROS melden: die im GwG verankerte Meldepflicht und das im StGB festgehaltene Melderecht. Aufgrund gestiegener Reputationsrisiken haben Finanzintermediäre bereits heute einen Anreiz, sicherheitshalber eine Meldung zu erstatten. Oft wird dies unter dem Titel der freiwilligen Meldung nach Artikel 305terAbsatz 2 StGB gemacht, auch in Fällen, in denen eigentlich eine Meldepflicht nach Artikel 9 GwG besteht. Die Anzahl gemeldeter Verdachtsfälle hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen (vgl. Abbildung 1), was vor allem auf die Zunahme der Meldungen nach Artikel 305terAbsatz 2 StGB zurückzuführen ist. Damit verbunden war seitens der MROS besonders in den letzten Jahren ein Höchststand an noch nicht bearbeiten Meldungen.
Abbildung 1: Meldungen an die MROS (2007-2017)
5000 100% 4500 90% 4000 80% 3500 70% 3000 60% 2500 50% 2000 40% 1500 30% 1000 20% 500 10% 0 0% 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Meldungen aufgrund des Strafgesetzbuchs (Melderecht)
Meldungen aufgrund des Geldwäschereigesetzes (Meldepflicht)
Anzahl Meldungen total
davon an Strafbehörden weitergeleitet (in %, rhs)
Quelle: Jahresberichte MROS
Trotz des erheblichen Anstiegs des Gesamttotals der Meldungen 2017 ist neu ein Rückgang der Verdachtsmeldungen basierend auf dem Melderecht festzustellen. Für eine Interpretation dieser Zahlen ist es noch zu früh, wobei der Rückgang zum Teil aber damit zusammenhängen dürfte, dass sich die Rechtsprechung zum Begriff des «begründeten Verdachts» durchzusetzen beginnt. Die vor Kurzem erfolgte Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das Bundesgericht als oberste Instanz sowie die Sensibilisierung der Finanzintermediäre durch die MROS und die FINMA könnten den Trend in den Statistiken 2018 und 2019 weiter verstärken.
Fedpol erwartet in den kommenden Jahren einen erheblichen Anstieg der Meldungen. Ausgehend von den Statistiken und der Erfahrung der letzten Jahre sowie im Hinblick auf die zunehmende Sensibilisierung des Finanzplatzes geht fedpol davon aus, dass sich der zusätzliche Stellenbedarf für die MROS im einstelligen Bereich bewegen wird. Der genaue Bedarf wird im Hinblick auf die Botschaft zur Gesetzvorlage genauer quantifiziert. Im Rahmen dieser Analyse wird insbesondere zu prüfen sein, wie sich die Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs «begründeter Verdacht» auf das Verhalten der Finanzintermediäre bei den Verdachtsmeldungen auswirkt.