Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/38: Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 54 Seiten

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3.1.2 Einführung einer Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen

Die EZV bzw. das Zentralamt für Edelmetallkontrolle geht gestützt auf eine Schätzung der Branche von mindestens 1000 Bewilligungsgesuchen aus, die anschliessend periodisch erneuert werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird für die Bearbeitung der Bewilligungsgesuche sowie die Kontroll- und Vollzugsmassnahmen von einem Bedarf von zwei zusätzlichen Stellen ausgegangen. Die Bearbeitung der Bewilligungsgesuche ist gebührenpflichtig, weshalb mit Mehreinnahmen für den Bund zu rechnen ist, die den zusätzlichen Stellenbedarf bei der EMK vollumfänglich decken müssen. Der effektive Ressourcenbedarf wird im Rahmen der weiteren Arbeiten in den kommenden Monaten genauer evaluiert.

3.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

3.2.1 Einführung von Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts (Beraterinnen und Berater)

Zur Stärkung des Geldwäschereidispositivs der Schweiz gemäss Empfehlungen der FATF sollen bestimmte Dienstleistungen namentlich im Zusammenhang mit der Gründung, der Führung und der Verwaltung von Gesellschaften und Trusts neu Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz auslösen. Solche Dienstleistungen werden typischerweise von Notaren, Anwälten, Treuhändern oder Steuerberatern geleistet, wobei zu beachten ist, dass auch andere Berufsgruppen diese Dienstleistungen erbringen können. Da die genannten Dienstleistungen nicht als Tätigkeiten eines Finanzintermediärs qualifiziert werden, werden sie von den bestehenden Geldwäschereiregeln nicht erfasst105. Über die Anzahl der in diesem Bereich tätigen Akteure kann auch aus diesem Grund keine zuverlässige Schätzung gemacht werden. Hingegen kann der Aufwand für die Prüfung eines Dossiers, für welches die Beraterin oder der Berater Sorgfaltspflichten einzuhalten hat, anhand von Erfahrungswerten im Zusammenhang mit der Aufsichtsprüfung der entsprechenden Sorgfaltspflichten bei Vermögensverwaltern grob geschätzt werden, da die Aufsichtsprüfung für die nicht-finanzintermediären Tätigkeiten grundsätzlich die analogen Prüfpunkte wie bei Finanzintermediären beinhaltet.

Die Aufsichtsprüfung eines der FINMA direkt unterstellten Finanzintermediärs (DUFI) beanspruchte 2016 im Durchschnitt rund 39 Arbeitsstunden und führte zu Kosten für das betroffene Unternehmen von 8500 Franken106. Die Streuung der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden (25 bis rund 180 Arbeitsstunden) sowie der durchschnittlichen Kosten der Aufsichtsprüfung (6000 – 40 000 Franken) war allerdings recht hoch. Neben der Unternehmensgrösse ist typischerweise der Komplexitätsgrad der Dossiers massgeblich für die Höhe der Aufsichtskosten. Dossiers von inlandorientierten und im Massengeschäft tätigen Unternehmen mit eher nicht-komplexen Kundendossiers verursachen typischerweise einen geringeren Aufsichtsaufwand. Bei zwei Unternehmen mit gleicher Anzahl aber unterschiedlich komplexen Kunden, können beim Unternehmen mit den komplexeren Fällen nach Aussagen von Experten bis zu 2-4 Mal höhere Aufsichtskosten anfallen, da die Prüfung eines Dossiers entsprechend zeitaufwändiger ist. Die Aufsichtskosten sind zudem höher in stark automatisierten Geschäftsbereichen (etwa im Bereich von Zahlungssystemen), bei denen ganze IT-Systeme einer Prüfung unterzogen werden müssen, als wenn es sich primär um manuelle Kontrollen handelt.

Im Gegensatz zu einem Finanzintermediär, der aufgrund seiner Tätigkeit typischerweise für jeden Kunden Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz einzuhalten hat, gelten die Sorgfaltspflichten bei Beraterinnen und Beratern lediglich im Zusammenhang mit den genannten Geschäften. Die Auswirkungen der neuen Sorgfaltspflichten auf die Akteure hängen des-

105 Als Finanzintermediäre gelten neben Banken und Versicherungen alle Personen, die gewerbsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen.

106 Quelle: FINMA Jahresbericht 2016 (S. 8 und 97). Prüfaufsichtskosten Märkte (DUFIs): 1,7 Mio. Franken / 199 DUFIs = 8542 Franken.