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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 4 Seiten

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Verkehrsregelnverordnung AS 20xx

Art. 16 Abs. 3 und 4

3Blaulicht und Wechselklanghorn dürfen nur gebraucht werden:

a. solange die Dienstfahrt dringlich ist und die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden können; und

b. wenn die Fahrt von der Einsatzzentrale angeordnet wurde, ausser bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen der Polizei oder des Zolls.

4Bei nächtlichen dringlichen Dienstfahrten darf das Blaulicht ohne Wechselklanghorn verwendet werden, solange der Fahrzeugführer nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweicht und das besondere Vortrittsrecht nicht beanspruchen muss.

Art. 29 Abs. 1

1Der Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale möglichst nicht notwendig sind. Er darf solche Signale nur geben, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert; dies gilt auch für Gefahrenlichter (Art. 109 Abs. 6 und Art. 110 Abs. 3 Bst. b VTS).

Art. 58 Abs. 1

Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 61 Abs. 4

4Für Fahrten der Feuerwehr, des Zivilschutzes oder der Polizei, für Fahrten mit Raupenfahrzeugen, für Fahrten im Rahmen von Privatveranstaltungen mit militärischen Fahrzeugen, die nicht durch das VBS bewilligt wurden und nicht unter dessen Obhut stehen, für die Jagd oder für Umzüge und dergleichen kann die kantonale Behörde weitere Personentransporte auf Motorwagen zum Sachentransport, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und deren Anhängern gestatten. Sie verfügt die nötigen Sicherheitsmassnahmen.

Art. 67 Abs. 1 Bst. f–h, Abs. 2 Bst. a und b Ziff. 4 sowie Abs. 4

1Das Betriebsgewicht von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen darf höchstens betragen:

f. 32,00 t bei Anhängern mit vier Achsen, ausgenommen Sattelanhänger und Starrdeichselanhänger;

g. 24,00 t bei Anhängern mit drei Achsen, ausgenommen Sattelanhänger und Starrdeichselanhänger;

h. 18,00 t bei Anhängern mit zwei Achsen, ausgenommen Sattelanhänger und Starrdeichselanhänger.

2Die Achslasten dürfen höchstens betragen für:

Tonnen

a. Betrifft nur den italienischen Text

b. angetriebene Einzelachsen bei: