Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe
GLP, WWF Schweiz, Pro Natura, Swisscleantech und SP verlangen, dass die Umweltschutzorganisationen immer angehört werden (und nicht nur bei Bedarf). Swissgrid ist hingegen der Ansicht, dass die Umweltschutzorganisationen im Sachplanverzichtsverfahren nicht anzuhören sind.
Vororientierung
Swissgrid ist mit der Regelung grundsätzlich einverstanden, beantragt jedoch eine offenere Formulierung. Es sollen nicht nur Vorhaben gemäss Artikel 22 Absatz 2bisStromVG als Vororientierung eingetragen werden können, sondern beispielsweise auch Projekte aus den technischen Mehrjahresplänen. Zudem sei zu präzisieren, dass das BFE für die Eintragung zuständig ist.
TI befürchtet, dass die Formulierung von Artikel 1c VPeA mit dem Sinn und Zweck von Artikel 5 Absatz 2 RPV nicht übereinstimmt.
VS weist darauf hin, dass die Kategorie «Zwischenergebnis» (vgl. Art. 15 Abs. 2 RPV) in den Bestimmungen der VPeA nicht erwähnt wird.
Vorbereitung und Einleitung des Sachplanverfahrens
Der SBV verlangt zusätzliche Regelungen bezüglich des Inhalts der Koordinationsvereinbarungen, welche zwischen der Gesuchstellerin und den betroffenen Kantonen abzuschliessen sind. Insbesondere seien Bestimmungen zum Schutz von Kulturland und Fruchtfolgeflächen und des Grundeigentums aufzunehmen. Zudem seien in den Vereinbarungen Mindestanforderungen für die Mitwirkung der Gemeinden zu formulieren und es seien Kriterien für die Beurteilung des Konflikt- und Optimierungspotentials in die Vereinbarungen aufzunehmen.
HEV und SBV verlangen, dass auch die betroffenen Gemeinden in die Begleitgruppe aufgenommen werden sollen. Der SBV wünscht zusätzlich die Erweiterung der Begleitgruppe mit privaten Personen, welche ein schutzwürdiges Interesse darlegen können.
VS fordert für die Kantone mehr als nur ein Stimmrecht in der Begleitgruppe. Er begründet dies damit, dass die Kantone in der Begleitgruppe jeweils durch mehrere Ämter vertreten sind.
Festsetzung des Planungsgebiets
VS weist darauf hin, dass die Kategorie «Zwischenergebnis» (vgl. Art. 15 Abs. 2 RPV) in den Bestimmungen der VPeA nicht erwähnt wird.
Swissgrid begrüsst die Einführung von Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte, weist aber darauf hin, dass die vorgesehenen Fristen kaum einzuhalten sind (kein Änderungsantrag). Sie regt weiter an, zu prüfen, ob in Artikel 1f Absatz 4 der Verweis auf Artikel 21 Absatz 4 RPV (Verabschiedung von Änderungen im Sachplan durch das Departement) erforderlich ist.
Festsetzung des Planungskorridors
Swissgrid beantragt, dass die Frist für die Eröffnung des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren beizubehalten sei (vgl. geltender Art. 1d Abs. 4). Sie beantragt auch das Beibehalten der bisherigen Bestimmung von Artikel 1d Absatz 2, wonach das BFE eine Richtlinie zu erlassen hat, welche über Art, Darstellung, Inhalt und Anzahl der einzureichenden Unterlagen Auskunft gibt. Weiter regt Swissgrid an, zu