Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe
prüfen, ob in Artikel 1f Absatz 4 der Verweis auf Artikel 21 Absatz 4 RPV (Verabschiedung von Änderungen im Sachplan durch das Departement) erforderlich ist.
4.9.3. Anschlüsse ausserhalb der Bauzone
Axpo, BKW, Energie Thurgau, EWM, WEW, EWZ, SG, Swisspower, TG und VSE beantragen die Streichung der neuen Regelung von Artikel 2 Absatz 1bisund schlagen einen neuen Artikel 5 Absatz 1bisvor, wonach das ESTI einen entsprechenden Entscheid des Kantons einholen soll.
SAK und VBE beantragen die ersatzlose Streichung der neuen Regelung von Artikel 2 Absatz 1bis. Gemäss VBE sei eine allfällige Regelung im RPG aufzunehmen. SAK macht hingegen geltend, im kantonalen Recht sei bereits eine Bestimmung zum Anschluss von Liegenschaften ausserhalb der Bauzone enthalten.
FDP und SGV weisen darauf hin, dass nicht zwei identische Bewilligungsverfahren hintereinander durchgeführt werden sollen.
Der SBV beantragt eine Ergänzung der vorgeschlagenen Regelung, wonach den Gesuchsunterlagen ein kantonaler Entscheid nur beim erstmaligen Anschluss und auch dann nur, wenn es sich um einen Anschluss im zeitweise besiedelten Gebiet handelt, beizulegen ist.
4.9.4. Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht Allgemeines
HEV, SZ und ECO SWISS begrüssen die Regelungen.
AR, SH und TG sowie Swisscleantech und Swissolar beantragen, die Planvorlagepflicht generell bzw. insbesondere für Photovoltaikanlagen erst ab 100 kWp Leistung bzw. ab Mittelspannung vorzusehen.
Swissgrid wünscht, dass eine vorgängige Anzeige bei Instandhaltungsarbeiten möglich sein soll (wie bei technischen Änderungen), um ein Zweifelsfall-Verfahren mit einem Entscheid des ESTI auslösen zu können.
Der SBV möchte Ausnahmen nur dann zulassen, wenn die Einwilligung des Grundeigentümers vorliegt.
Instandhaltungsarbeiten
Swissgrid beantragt, die Bedingung «keine besondere Auswirkungen auf die Umwelt» zu präzisieren.
VSE, Energie Thurgau, BKW, Swisspower, DSV, EWM und WEW wünschen eine Ergänzung, wonach der Stangenersatz von Regelleitungen explizit als plangenehmigungsfreie Instandhaltungsarbeit aufgeführt werden soll.
VBE und EWZ beantragen eine Ergänzung, wonach der Ersatz von Anlageteilen plangenehmigungsfrei sein soll, wenn dadurch die Personen- und/oder Anlagensicherheit erhöht wird; ebenfalls plangenehmigungsfrei soll die Behandlung von Holzmasten für den Fäulnisschutz sein.
Axpo, NW und ZG beantragen, dass Änderungen im Sinne der NISV nicht plangenehmigungsfrei sind.