Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

FDP, VSE, SVP, Sierre-Energie, SGV, BKW, Economiesuisse, Scienceindustries Switzerland, EWM und WEW beantragen, es sollen immer allein die kantonalen Behörden angehört werden, auf eine Anhörung der Bundesbehörden sei generell zu verzichten.

4.9.7. Dienstbarkeiten

VSE, RegioGrid, die Handelskammer beider Basel, DSV, EWM, WEW, Infrawatt und AI begrüssen die Bestimmungen.

Der SBV führt aus, wenn für eine bestehende Anlage ein Recht erneuert werden müsse (weil es abgelaufen sei) oder ein Recht für den Betrieb der Anlage zusätzlich erworben werden müsse, handle es sich um eine Änderung der Anlage. Erwerb und Erneuerung von Dienstbarkeiten sollen nur dann ohne Plangenehmigung möglich sein, wenn sich die Verhältnisse zwischen Leitungseigentümerin und Grundeigentümer nicht geändert hätten.

Swissgrid wünscht eine Ergänzung der Sachüberschrift des Artikels mit «anderen Rechten». Ausserdem sei der Verordnungstext entsprechend dem Umstand anzupassen, dass Rechte dauerhaft oder vorübergehend benötigt würden.

4.10. Leitungsverordnung

4.10.1. Allgemeine Bemerkungen

VSE, EWM, WEW, DSV, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau und BKW beantragen eine Ergänzung von Artikel 11 Absatz 2, wonach das Landschaftsbild sowie Natur und Umwelt während der gesamten Lebensdauer möglichst wenig beeinträchtigt werden sollen.

4.10.2. Ersatzmassnahmen an Starkstromanlagen Dritter

Die ENHK regt an, auf die Erwähnung der Vorschriften über den Natur- und Heimatschutz sowie den Landschafts-, Umwelt- und Gewässerschutz in Artikel 11 Absatz 1 zu verzichten. VD beantragt die Streichung der Absätze 1 und 2 von Artikel 11.

Die Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz beantragt, die vorgeschlagenen Formulierungen beizubehalten, auch wenn von anderer Seite eine Anpassung verlangt würde.

Der SBV wünscht, dass die Umlegung oder Verkabelung der Leitung des Dritten nur möglich sei unter der Bedingung, dass der Grundeigentümer einverstanden ist.

VSE, EWM, WEW, DSV, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau und BKW beantragen, den Rückbau zu streichen, da dieser nur in Einzelfällen in Frage kommen könne.

Swissgrid lehnt die Bedingung der optimalen Schonung des Eigentums des Dritten sowie die Kaskade Bündelung-Umlegung-Verkabelung-Rückbau ab und beantragt eine klarere Formulierung des durch die Ersatzmassnahme vorzunehmenden finanziellen Ausgleichs (Vorteilsanrechnung).

VSE, EWM, WEW, Stadt Lausanne, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau und BKW beantragen, dass die Wahl der Ersatzmassnahme gemeinsam mit dem betroffenen Dritten erfolgen soll.