Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

Geringfügige technische Änderungen

Swissgrid, VSE, Swisspower, DSV, EWM und WEW beantragen, Absatz 3 als nicht abschliessende Aufzählung zu gestalten.

Swissgrid beantragt, den Ersatz von Masten durch gleichwertige Masten als geringfügige technische Änderung aufzunehmen.

VS möchte neben der Einhaltung des Anlagegrenzwerts auch die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes festschreiben.

VSE, Energie Thurgau, BKW, EWZ, Swisspower, DSV, EWM und WEW beantragen, explizit festzuhalten, dass massgebend der Anlagegrenzwert ist, der sich aus der zum Erstellungszeitpunkt gültigen NISV ergibt.

VSE, Swisspower, DSV, EWM und WEW beantragen, den Ersatz von Transformatoren auch durch leistungsfähigere Typen von der Plangenehmigungspflicht zu befreien, sofern die ursprüngliche Plangenehmigung bereits für diese Leistung erteilt wurde.

VSE, Swisspower, DSV, Energie Thurgau, BKW, EWZ, NW, EWM und WEW beantragen eine Ergänzung, wonach die Erneuerung von Innenraum-Anlagen ohne Plangenehmigungsverfahren möglich ist.

Die BKW beantragt, auch der Ersatz von Einfach- und Doppelketten soll von der Plangenehmigungspflicht befreit sein.

4.9.5. Projektierungszonen und Baulinien

Swissgrid beantragt die Streichung der Bestimmung, da die meisten Bestimmungen des Plangenehmigungsverfahrens - insbesondere für Projektierungszonen - auch nicht sinngemäss anwendbar sind und die Regelungen auf Gesetzesstufe reichen würden.

FR und VS regen an, die Bestimmungen zu präzisieren und Kriterien zur Festlegung von Baulinien festzulegen. VS macht darüber hinaus geltend, die Anhörung der Kantone, Gemeinden und Eigentümer sei nicht vorgesehen (auch nicht im Gesetz) und die Festlegung der Projektierungszonen dürfe nicht ohne Mitwirkung des ARE erfolgen.

4.9.6. Verfahrenserleichterungen

WWF, SES, Pro Natura und SVS beantragen, neben den Schutzgebieten nach Bundesrecht auch die Schutzgebiete nach kantonalem Recht explizit zu nennen.

VSE, Swisspower, Energie Thurgau, DSV, EKZ, RegioGrid, SAK, Repower, AVDEL, die Handelskammer beider Basel, EWM und WEW führen aus, in Schutzgebieten komme es aufgrund des NHG automatisch zum Einbezug der zuständigen Bundesbehörden; die Erwähnung in der VPeA sei deshalb obsolet und zu streichen.