Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe
AR, BE, GE, GL, GR, die Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz, ENHK, SSV, Axpo, EWZ, Energie Thun, Sierre-Energie, WWF, die Stiftung Landschaftsschutz, SES, Pro Natura, SVS und Swisscleantech fordern einen höheren MKF von mindestens 2,0 bzw. zwischen 2,0 und 3,0.
GLP und SP wünschen, dass der maximale MKF von 3,0 verwendet wird.
EKZ und VSGS fordern, dass in Netzgebieten, in denen bei Inkrafttreten der vorliegenden Änderung der Verkabelungsgrad 80 % und mehr beträgt, der maximale MKF gilt.
Die CVP fordert, dass eine Erhöhung des MKF oder eine Differenzierung des MKF je nach geographischer Lage vom Bundesrat vorgenommen wird.
AVDEL, EWM, WEW, Groupe E, RegioGrid, SIG, VBE, VSE und Stadt Lausanne fordern eine Differenzierung des MKF: Für Leitungen im urbanen Raum sei ein MKF von 3,0 anzuwenden. In den anderen Gebieten sei der MKF zwischen 1,75 und 2,5 festzusetzen.
Ausnahmen bei Einhaltung des Mehrkostenfaktors
WWF, SES, Pro Natura, SP und SVS beantragen eine generelle Regelung, wonach eine Freileitung erstellt werden soll, wenn diese weniger Nachteile für Raum und Umwelt zeitige.
BE hält die Vorwegnahme der Interessenabwägung (durch Festlegung der zwei Ausnahmetatbestände) für nicht sinnvoll und systemfremd und beantragt die Streichung.
Die Stiftung Landschaftsschutz befürwortet die Erstellung einer Freileitung trotz Einhaltung des MKF bei Bündelung nur, wenn die Bündelung mit einer bestehenden Freileitung gleicher oder höherer Spannung erfolgt.
VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, BKW, DSV, RegioGrid, AVDEL, VBE, NW und TG regen an, die Grenze bei einem Kilometer statt bei vier Spannweiten zu setzen.
VSE, EWM, WEW, NW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, BKW, DSV, RegioGrid, AVDEL, VBE und Repower fordern an Stelle der «Muss»-Bestimmung von Artikel 11d Absatz 2 eine «Kann»- Bestimmung.
VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Swisspower, Energie Thurgau, BKW, DSV, RegioGrid und AVDEL beantragen eine Ergänzung des Ausnahmekatalogs: der Stangenersatz bestehender Regelleitungen sei auch immer als Freileitung auszuführen.
VBE, EWZ und Repower regen an, weitere Ausnahmen vorzusehen, wenn zwingende Gründe vorliegen (Vorgaben Gemeinde oder andere öffentliche Instanzen, Kabel genehmigungsunfähig) oder wenn das Vorhaben bei Inkrafttreten bereits geplant ist.
Die SAK beantragen, die Bestimmung von Artikel 11d LeV ersatzlos zu streichen.
Ausnahmen bei Überschreitung des Mehrkostenfaktors
WWF, SES, Pro Natura, SP und SVS beantragen, es sollen Ausnahmen vorgesehen werden, «wenn damit eine erhebliche Entlastung des unmittelbar betroffenen Gebiets erzielt werden kann».