Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/41: Änderung der Grundbuchverordnung (GBV) · 11 Seiten

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Änderung der Grundbuchverordnung (Elektronischer Zugang zu Grundbuchdaten) – Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.247742 / 233.1/2018/00003

stellen müssen. Die Qualitätsanforderungen an die Daten, das Format und die Datensicherheitsanforderungen müssen auch in diesem Fall den in den Ausführungsbestimmungen und in den Erhebungsunterlagen definierten Anforderungen entsprechen.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund.

3.1.2 Andere Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine anderen Auswirkungen auf den Bund.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die vorgeschlagenen Änderungen stellen keinen unzulässigen Eingriff in die kantonalen Kompetenzen dar. Einzig betreffend die vorgeschlagene Möglichkeit der Einsichtnahme der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in die Protokolle der Zugriffe im Abrufverfahren (Art. 30 Abs. 2 E GBV) ist auf die Ausführungen unter Ziffer 1.5. zu verweisen.

3.3 Andere Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine anderen Auswirkungen; insbesondere auf die Volkswirtschaft, die Gesellschaft oder auf die Umwelt.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrats

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201611 zur Legislaturplanung 2015 – 2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201612 über die Legislaturplanung 2015 – 2019 angekündigt.

4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrats

Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen der Strategie des Bundesrats für eine digitale Schweiz.13

11 BBl 2016 1105

12 BBl 2016 5183

13 Strategie «Digitale Schweiz», April 2016, BBl 2016 3985