Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/43: Neues Bundegesetz über elektronische Medien · 24 Seiten
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3.10 Aufsicht und Rechtsschutz (Art. 97–118 VE-BGeM)
Auf die Aufsicht und den Rechtsschutz nach Artikel 97 ff. VE-BGeM wird nur vereinzelt eingegangen. Die SRG etwa bemängelt, dass die Ombudsstellen künftig von der SRG entkoppelt werden sollen. Die SRG möchte wie heute ihre eigenen Ombudsstellen behalten, da diese als unabhängig wahrge- nommen werden und eine Brücke zwischen SRG und Publikum bildeten.
3.11 Auswertung der wichtigsten Fragen des Fragebogens
3.11.1 Allgemeines
Knapp die Hälfte der Stellungnehmenden hat den im Rahmen der Vernehmlassung erstellten Frage- bogen ausgefüllt. Diejenigen, die keinen Fragebogen ausgefüllt haben (u.a. auch vereinzelte Kantone und Parteien), haben in ihren Eingaben teilweise zu jenen Aspekten Stellung bezogen, die auch im Fragebogen thematisiert werden. Damit zumindest die Einschätzungen der Kantone und politischen Parteien zu den unten aufgeführten Fragen vollständig wiedergegeben werden können, wurden die Ergebnisse der Fragebogen mit den Beurteilungen aus den Stellungnahmen bei den Kantonen und Parteien ergänzt. Damit beansprucht die unten aufgeführte Übersicht zwar keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit, sie dient aber als Anhaltspunkt für die Beurteilung der ausgewählten Fragestellungen.
3.11.2 Leistungsvereinbarungen auf Medienangebote beschränken, die im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden (Fragebogen Frage 1)
Teilnehmer/-in begrüsst Abgelehnt offen / andere Meinung Kantone 913
Parteien 23
Medien 1118
andere 1446
Total 36 908
3.11.3 Schaffung der unabhängigen Kommission für elektronische Medien KOMEM (Frage 2)
Teilnehmer/-in begrüsst Abgelehnt offen / andere Meinung Kantone 1012
Parteien 37
Medien 1117
andere 3225
Total 56 616
3.11.4 Erteilung der SRG-Konzession (Frage 3)
Teilnehmer/-in durch KOMEM durch Bundesrat offen / andere Meinung Kantone 417
Parteien 15
Medien 722