Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/43: Neues Bundegesetz über elektronische Medien · 24 Seiten
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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
1.1 Grund für das Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)
Mit dem künftigen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) soll das bestehende Bundesge- setz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Eine Neuordnung drängt sich auf, da die fortschreitende Konvergenz und Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nut- zung geführt hat. Das auf lineare Fernseh- und Radioprogramme beschränkte RTVG wird dieser Ent- wicklung je länger je weniger gerecht. Das BGeM soll die Möglichkeit eröffnen, dass künftig neben Ra- dio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und finanziert werden können, sofern diese einen Audio- oder audiovisuellen Schwerpunkt aufweisen. An einem umfassen- den Service-public-Auftrag für die SRG wird festgehalten, daneben sollen wie bis anhin andere private Medienanbieterinnen für demokratierelevante Medienangebote unterstützt werden. Für die Erteilung der Leistungsaufträge bzw. Leistungsvereinbarungen und die Aufsicht darüber soll eine neue staats- unabhängige Kommission geschaffen werden. All dies soll letztlich einer vielfältigen, umfassenden und qualitativ hochstehenden Schweizer Medienlandschaft dienen.
1.2 Durchführung der Vernehmlassung
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 21. Juni 2018 eröffnet und dauerte bis am 15. Oktober 2018.
Es wurden insgesamt 253 Vernehmlassungen eingereicht (vgl. Liste der Vernehmlassungsteilneh- menden unter Ziffer 4). Das BAKOM hat die Stellungnahmen im Originalwortlaut für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht (www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Organisation > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen > Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien).
Sämtliche 26 Kantone, 7 der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (BDP, CVP, FDP, die GRÜNEN, GLP, SVP und SP) sowie die meisten der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (2) bzw. der Wirtschaft (5) und weitere interessierte Kreise haben sich zum VE-BGeM geäussert. In der Gruppe der weiteren Kreise haben hauptsächlich Vertre- terinnen und Vertreter der Medien, Medienschaffende, Verbände von Sinnesbehinderten, Telekommu- nikation, Kultur und Werbung sowie ausserparlamentarische Kommissionen an der Vernehmlassung teilgenommen.
Adressaten Eingegangen
Kantonsregierungen 2726
(inklusive Konferenz der Kantonsregierungen)
Politische Parteien der Bundesversammlung 137
Dachverbände Gemeinden, Städte, Berggebiete 32
Dachverbände Wirtschaft 85
Weitere interessierte Kreise 63213
Total 114253