Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/43: Neues Bundegesetz über elektronische Medien · 24 Seiten
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gar ein ganzheitlicher Geltungsbereich vorgeschlagen, der neben Radio, Fernsehen und Online auch die Presse umfasst. Mehrheitlich abgelehnt wird die Deregulierung der Radios ohne Leistungsverein- barung, die künftig nicht mehr vom Geltungsbereich erfasst werden sollen. – s.u. Ziff. 3.1
Auch die Neuordnung der Förderung privater Medienanbieterinnen jenseits der SRG nach Arti- kel 46 ff. VE-BGeM führt zu konträren Auffassungen unter den Stellungnehmenden. Besonders der Verzicht auf vordefinierte flächendeckende Versorgungsgebiete für Radio und Fernsehen wird insbe- sondere von der Mehrheit der Kantone, von SP und CVP, von den Radio- und Fernsehverbänden,
dem VSM und den konzessionierten Radio- und Fernsehveranstaltern selbst kritisiert. Bemängelt wird in dieser Hinsicht auch die Dauer der vorgesehenen Leistungsvereinbarungen, die gemäss Vorent- wurf von zehn auf fünf Jahre reduziert werden soll. Die Verlage sowie deren Verbände sprechen sich gegen eine Unterstützung von kostenlosen Online-Angeboten aus. – s.u. Ziff. 3.5
Kontrovers sind die Meinungen zur vorgeschlagenen Regelung, dass nur jene Medienangebote geför- dert werden können, die im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden. Während die Haltung bei den Kantonen und Parteien mit Befürwortern (9 Kantone und 2 Par- teien) und Gegnern (11 Kantone und 2 Parteien) ausgeglichen ist, sind bei den übrigen Teilnehmen- den die ablehnenden Stimmen weit überwiegend. So befürworten zum Beispiel RRR, VSP, Ringier und SRG diese Beschränkung, während u.a. EMEK, VSM, UNIKOM, Medien mit Zukunft, media FORTI, JJS, impressum sowie die Werbe- und Kulturbranche gegen eine Ausklammerung reiner Textbeiträge sind. – s.u. Ziff. 3.1
Mit der Kritik der Neuordnung der direkten Medienförderung geht auch die Skepsis gegenüber der Verteilung der vorhandenen Abgabe einher (Art. 78 VE-BGeM). Dass für die Medienanbieterinnen jenseits der SRG weiterhin 6 % der Abgabe zur Verfügung stehen, obwohl sich aufgrund der Online-Medien der Kreis der potenziell Förderberechtigten vergrössert, verursacht vor allem bei den beste- henden Konzessionärinnen und den Radio- und Fernsehverbänden grosse Skepsis. Sie fordern des- halb den grundsätzlichen Erhalt des Status quo gemäss heutigem RTVG. In diesem Anliegen werden sie von zahlreichen Kantonen sowie von SP und CVP unterstützt. – s.u. Ziff. 3.8
Fast einhellig befürwortet wird hingegen die indirekte Förderung elektronischer Medien nach Arti- kel 71 ff. VE-BGeM. Besonders die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung im Journalismus sowie die Förderung von Selbstregulierungsorganisationen und Nachrichtenagenturen wird von einer gros- sen Mehrheit begrüsst. Etwas kritischer wird die Finanzierung von innovativen IT-Lösungen betrach- tet. Argumentiert wird diesbezüglich mehrmals, dass das Hervorbringen innovativer IT-Lösungen die Aufgabe der Branche und nicht jene des Staates sei. Häufig wird gefordert, dass die indirekte Medien- förderung nicht bloss den elektronischen Medien zu Gute kommen soll, sondern allen Medien inklu- sive gedruckte Presse. – s.u. Ziff. 3.7
Die neu zu schaffende unabhängige Kommission für elektronische Medien (KOMEM) nach Arti- kel 92 ff. VE-BGeM löst ein grosses Echo aus. Von den Kantonen, Parteien, Medienverbänden und Medien wird sie mehrheitlich abgelehnt, von den übrigen Teilnehmenden mehrheitlich befürwortet. Ei- nige halten die KOMEM für unnötig, andere zweifeln an deren tatsächlicher Unabhängigkeit, da unklar sei, wie die Kommission zusammengesetzt sein wird, und auch die Machtfülle der KOMEM wird kriti- siert. Gleichwohl wird die Idee einer staatsfernen Medienaufsichtsbehörde von einem grossen Teil der Stellungnehmenden – auch von solchen, die die KOMEM in der vorgeschlagenen Form ablehnen – grundsätzlich getragen. Eine deutliche Mehrheit spricht sich dafür aus, dass die Kompetenz zur Ertei- lung der SRG-Konzession beim Bundesrat verbleibt. – s.u. Ziff. 3.9
Zahlreiche Teilnehmende würden es begrüssen, wenn eine Angleichung an die Richtlinie der Europäi- schen Union stattfinden würde, um eine Teilnahme am Filmförderungsprogramm der EU zu ermögli- chen (Kantone BE, FR, JU, VD und ZG, CSGO/WRK, media FORTI, Kulturgruppierungen).
Obwohl die Presse nicht Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs ist, wurde häufig ein Ausbau der indirekten Presseförderung (Zustellermässigung) gefordert. - s.u. Ziff. 3.7