Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/43: Neues Bundegesetz über elektronische Medien · 24 Seiten

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Besonders begrüsst wird die Förderung der Aus- und Weiterbildung im Sinne von Artikel 71 VE-BGeM. Einige wie hiddenframe, investigativ, öffentlichkeitsgesetz.ch, Presserat oder syndicom er- achten aber den in Art. 71 Abs. 1 VE-BGeM verwendeten Begriff des «professionellen Journalismus» als zu ungenau bzw. zu eng, da aus ihrer Optik auch den Betreibern von Bürgerradios, Blogs und Social Media-Kanälen die Möglichkeit der (subventionierten) Aus- und Weiterbildung zustehen sollte.

Mehrheitlich befürwortet wird auch die Förderung von Nachrichtenagenturen nach Artikel 73

VE-BGeM. Die Formulierung, wonach ausschliesslich nicht gewinnorientierte Organisationen gefördert werden können, betrachten impressum und Keystone SDA allerdings als zu restriktiv. Sie schlagen demgegenüber eine getrennte Rechnungsführung und ein Gewinnabschöpfungsverbot für den geför- derten Bereich vor. Der Kanton JU stimmt einer Förderung nur zu, wenn strenge Vorgaben erfüllt wer- den, z.B. auch die Regionen versorgt werden oder ein Qualitätsangebot in französischer Sprache be- steht. Die Frage, ob die SRG Agenturleistungen erbringen soll, wird praktisch einhellig abgelehnt.

Die Möglichkeit der Förderung innovativer IT-Lösungen gemäss Artikel 74 VE-BGeM wird zwar mehrheitlich begrüsst, stösst bei einigen aber auch auf Kritik. Der Kanton AI sowie CH Media, Stampa Svizzera oder die WEKO lehnen eine derartige Förderungsmöglichkeit ab, da sie keine Service-public-Aufgabe darstelle. Der Kanton AG oder die BDP halten sie für zumindest problematisch. Die GRÜ- NEN, Arbus, EMEK, investigativ oder der Presserat befürworten demgegenüber die Subventionierung innovativer IT-Lösungen und fordern eine möglichst breite Anwendung bzw. Auslegung von Art. 74 VE-BGeM.

Nebst den im VE-BGeM vorgeschlagenen Möglichkeiten der indirekten Medienförderung fordern zahl- reiche Stellungnehmende eine Erhöhung der indirekten Presseförderung im Bereich Vertrieb, um die digitale Transformation bewältigen zu können, insbesondere zahlreiche Kantone (AG, FR, GR, JU, LU, NE, OW, SH, UR, VS), CGSO/WRK, mehrere Parteien (BDP, SP, CVP, die GRÜNEN), EMEK,

VSM, Stampa Svizzera, Médias Suisses, die Verlage, Keystone SDA, AG Berggebiet, SAB, SFJ,

Schweizer Bauernverband, FER und syndicom.

Überdies wird von einer deutlichen Mehrheit (u.a. Kantone BS, SG, SO, TI, UR sowie CVP, FDP, SP, SVP, EMEK, SAB und AG Berggebiet, Städteverband, VSM, RRR, UNIKOM, VSP, fög, GEPSI, IFPI Schweiz, IGEM, IKMZ; KS/CS, media FORTI, Mediapulse, NET-Metrix, SGKM, SSM, Telesuisse,

SRG und weitere Radio- und TV-Veranstalter, div. Verlage, Kulturgruppierungen, Werbebranche, Key- stone SDA, SMD, SMR, SIG, Travail.Suisse, A*dS, Prof. K. Stanoevska und Prof. M. Schenk) kritisiert, dass die Nutzungsforschung nicht mehr im Gesetz verankert und so deren Finanzierung nicht mehr gewährleistet ist. Gefordert wird deshalb die Aufnahme der Unterstützung einer den aktuellen Bedürf- nissen angepassten Nutzungsforschung im BGeM.

Ebenfalls unter dem Titel indirekte Medienförderung wird von Ringier, der SRG, dem VSM und der SMD gefordert, dass Artikel 73 zu ergänzen sei, so dass auch Mediendatenbanken – insb. die SMD – finanziell gefördert werden könnten. Solche Datenbanken seien für die gründliche Recherche von Me- dienschaffenden unabdingbar und würden die Qualität von Medieninhalten sichern.

Vom Kanton ZG, EMEK, media FORTI, SRG, SSM und VSM und diversen Verlagen wird zudem auch auf die Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz insbesondere bei Jugendlichen hingewie- sen: Medienkompetenz hilft vertrauenswürdige Quellen von manipulativen Angeboten zu unterschei- den.

Die WEKO schliesslich fragt, ob bei text- und bildbasierten elektronischen Medien überhaupt ein Marktversagen vorliegt, das einen regulatorischen Eingriff rechtfertigt und fordert dazu eine vertiefte empirische Untersuchung.