Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/43: Neues Bundegesetz über elektronische Medien · 24 Seiten

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2 Auswertung der Stellungnahmen und Fragebogen

2.1 Allgemeines

Angesichts der beträchtlichen Anzahl der Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Be- gründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Sinne der Übersichtlichkeit werden insbesondere die hauptsächlichen Diskussionspunkte und Anpassungsvorschläge zu den einzelnen Bestimmungen des Vorentwurfs (VE-BGeM) aufgegriffen und bei den einzelnen Themengebieten die Haltung der Kan- tone, Parteien, der Dachverbände sowie der besonders betroffenen Interessengruppen wiedergege- ben. Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen, die alle öffentlich zugänglich sind.1

2.2 Allgemeine Einschätzung

Einige der Stellungnehmenden haben nebst teilweise detaillierten Analysen zu den einzelnen Artikeln auch ihre grundsätzliche Haltung zum VE-BGeM kundgetan. So wird der VE-BGeM u.a. von einigen Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH), von der GLP, von in- vestigativ und von den verschiedensten Kulturgruppierungen2 im Grundsatz begrüsst. Die Kantone SG und VD, die GRÜNEN, EMEK, fög, impressum, media FORTI, SGB-FSS, SGB/USS und syndicom be- grüssen den VE-BGeM grundsätzlich auch, wünschen sich jedoch eine weitergehende Regulierung, insbesondere auch im Online-Bereich. SP, BDP und GLP sind der Ansicht, dass der VE-BGeM den anstehenden Herausforderungen nicht zu genügen vermag und sprechen sich für ein Mediengesetz aus, das alle Mediengattungen abdeckt. Die Kantone AG und VD, EMEK, Arbus, FER und SBV spre- chen sich ebenfalls für ein umfassendes Mediengesetz aus und der Kanton GE für ein Mediengesetz, das alle elektronischen Medien erfasst. Andere wie die SVP, die Kantone LU und SZ, GEPSI, Corriere del Ticino, die Aktion Medienfreiheit, Swisscom, VSP und RRR halten ein neues Gesetz für nicht not- wendig und betrachten indessen eine RTVG-Teilrevision für ausreichend. Auch für die CVP wäre eine Teilrevision von RTVG und Postgesetz denkbar. Der Kanton GL kritisiert die Benachteiligung der Printmedien. Der Kanton JU spricht sich für eine Regulierung auch der Online-Medien aus, der Kanton TG für eine vertiefte Debatte über das Mediensystem Schweiz. Für zahlreiche Fernmeldedienstanbie- terinnen3 ist insbesondere die Regelung zur Übertragung von Medienangeboten zu präzisieren und zu verbessern. Alliance f bemängelt, dass im Entwurf eine ausgewogene Darstellung der Geschlechter fehle. Der Kanton SH, BDP, FDP, SVP, Jungfreisinnige Schweiz sowie der VSM, Stampa Svizzera, Telesuisse, Medias Suisses, SGV, economiesuisse, IGEM, Aktion Medienfreiheit, Verien «Ja zur No Billag» sowie zahlreiche Verlage4 lehnen den VE-BGeM grundsätzlich oder weitgehend ab.

Bereits die allgemeinen Einschätzungen zum VE-BGeM gehen weit auseinander. Die meisten Teilneh- menden anerkennen allerdings einen grundsätzlichen Handlungsbedarf bei der Medienregulierung, dies vor allem aufgrund der eingangs erwähnten Digitalisierung und Konvergenz im Medienbereich.

2.3 Zusammenfassung der am meisten aufgegriffenen Punkte

Die grundlegenden Unterschiede des VE-BGeM gegenüber dem RTVG werden von den Stellungneh- menden am häufigsten aufgegriffen. So bietet zunächst der neu formulierte Geltungsbereich nach Artikel 2 VE-BGeM Anlass für eine Kontroverse. Einige zweifeln, dass Artikel 93 BV eine ausrei- chende Verfassungsgrundlage für die Unterstützung von Online-Medien bietet. Die grosse Mehrheit spricht sich hingegen für eine Berücksichtigung der Online-Medien im VE-BGeM aus. Teilweise wird

1 https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/rechtliche-grundlagen/vernehmlassungen/vernehmlassungzum-neuen-bundesgesetz-ueber-elektronische-medien.html.

2 Zu den Kulturgruppierungen, die inhaltlich abgestimmte Stellungnahmen abgegeben haben, gehören die folgenden Organisationen: AROPA, hiddenframe, Plan B Film, Lomotion, Triluna Film, Mira Film, C-Films, Zürcher Filmstiftung, Peacock Film, Langfilm, IG Unabhängige Schweizer Filmproduzenten, GARP, GoldenEggProduction, Cinésuisse, TILT Production, Vinca Film, Suissimage, Bern für den Film, SSV, ProCinema, Schweizerischer Video-Verband, SFP, SSFV, fds, Swiss Films.

3 Zu den Fernmeldedienstanbieterinnen, die inhaltlich abgestimmte Stellungnahmen abgegeben haben, gehören folgende Organisationen: Suissedigital, Valaiscom, Energie Belp, Renet, Zollikonline, Naxoo, EWB, EBL Telecom, Kabelfernseh-Genossenschaft Strengelbach, Quickline, SEIC-TELEDIS, Energie Seeland, net+ Entremont, KFN, Commune de Bussigny, interGGA, Technische Betriebe Wil, yetnet, Kabelfernsehen Bödeli, netplusFR, Swissstream, LFO, GAW, Glattwerk, Adelcom, Sierre Energie, TBS Strom, Tele Alpin, SAK, Video2000.

4 Zu den Verlagen, die inhaltlich abgestimmte Stellungnahmen abgegeben haben, gehören die folgenden Organisationen: somedia, Meier + Cie, Neue Fricktaler Zeitung, Freiburger Nachrichten, Appenzeller Druckerei, Berner Oberland Medien, Müller Medien, Freiämter Regionalzeitungen, Gassmann, Druckerei Steckborn, Gammeter Media.