Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

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Wie in der AHV wird auch in der beruflichen Vorsorge ein einheitliches Referenzalter für Frauen und Männer eingeführt. Es steht den Vorsorgeeinrichtungen allerdings frei, in ihrem Reglement ein anderes Alter festzulegen. Zwar kennen viele Vorsorgeeinrichtungen irgendwie geartete individuelle Regelungen zum Rentenalter. Insbesondere sehen einige Vorsorgeeinrichtungen in ihren Reglementen bereits ein ordentliches Rücktrittsalter von 65 Jahren für Frauen vor. Rechtsansprüche für alle Versicherten, die mit denjenigen der AHV koordiniert sind, können aber nur durch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.

4.5.2.1 Anzahl von der Anhebung des Referenzalters auf 65 Jahre betroffener Frauen

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der von der Anhebung des Referenzalters auf 65 Jahre betroffenen Frauen, ausgehend von einem Inkrafttreten der Vorlage im Jahr 2021.

Tabelle 4-13

Jahr Anzahl von der Anhebung des BVG-Referenzalters auf 65 Jahre betroffener Frauen

2021 –

2022 16 900

2023 17 700

2024 18 200

2025 18 900

2026 19 500

2027 20 300

2028 20 700

2029 21 000

2030 20 900

2031 20 900

2032 20 800

2033 20 700

2034 20 200

2035 20 100

Der Schätzung der Anzahl betroffener Frauen in der beruflichen Vorsorge liegt die Annahme zugrunde, dass knapp 60 Prozent40 der Altersrücktritte im Referenzalter oder später erfolgen. Damit sind in den Zahlen die vorzeitigen Altersrücktritte nicht enthalten, weil diese auch nicht von der Erhöhung des Referenzalters betroffen sein werden.

Die Vereinheitlichung des Referenzalters bei 65 Jahren entspricht im Übrigen der realen Entwicklung in einigen Vorsorgeeinrichtungen, die dieses Referenzalter bereits in ihren Reglementen festgelegt haben. So liegt das reglementarische Rentenalter für

40 Neurentenstatistik 2015, BFS; Auswertung BSV