Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer

IG Pflegefinanzierung bestreitet nicht, dass der Grundsatz der Kostenneutralität der Beiträge der OKP eines der Ziele der neuen Pflegefinanzierung war. Die Interpretation der Datenlage und die daraus resultierende Senkung der Beiträge an die ambulante Pflege um 3,6 Prozent seien jedoch sehr widersprüchlich und absolut nicht nachvollziehbar. Vielmehr müsste als Folge der Kostenentwicklung hinsichtlich kostenintensiverer und komplexerer Pflegesituationen eine grundsätzliche Erhöhung die Beiträge in Betracht gezogen werden. Die vorgeschlagene Erhöhung der Beiträge im Pflegeheimbereich gehe in die richtige Richtung. Sie müsse aber beträchtlicher sein und auch für den ambulanten Bereich gelten.

CURAVIVA und VAKA stellen die Berechnungsmethode des EDI in Frage. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat die Korrektur der OKP-Beiträge allein aufgrund der statischen Betrachtung der Kostenneutralität vorschlage und die dynamische Entwicklung nicht berücksichtige. Auch das Postulat der SGK-NR 16.3352 “Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger“, das der Nationalrat am 19. September 2016 fast einstimmig überwiesen habe, würde die Berücksichtigung dieser Entwicklung verlangen. Es fordere eine gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger. Laut Ankündigung des EDI sei eine Anpassung der OKP-Beiträge zur Erfüllung dieses Postulats derzeit in Prüfung.

Gemäss senesuisse würde das BAG offenbar über keine brauchbaren Zahlen verfügen, obwohl ihm die Aufgabe zur Prüfung der Kostenneutralität schon vor 2011 übertragen worden sei und mit der SOMED-Statistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) eine entsprechende Statistik bestand. Das Abstellen auf die Zahlen der Versicherer, welche ein klares Eigeninteresse hätten, sei mehr als erstaunlich. Besonders unverständlich sei der Hinweis des Departements, dass aufgrund des sinkenden Preisniveaus eine zusätzliche Senkung der von Versicherern geleisteten Pauschalen zu prüfen wäre. Tatsächlich müsste die vorliegende Berechnung nicht auf den Konsumentenpreisindex abgestellt werden, sondern auf die laufende Steigerung der Gesundheitskosten auch im Spitex-Bereich. Für die Ausgaben massgebend seien die Löhne und das verwendete Material

Spitex Schweiz, AFAS, AVASAD, Spitex Bregaglia, SACD, FAS, GVCMS, pharmaSuisse, Spitex Verband Aargau, SXBS, SVBL, Spitex Kanton Bern, Spitex OW, Spitex Region

Arth-Goldau, Spitex Region Einsiedeln Ybrig Alpthal, Spitex Schaffhausen, Spitex Sattel-Rothenthurm, SKSZ, SVKS Spitex Verband SG/AR/AI, Spitex Verband Thurgau, Spitex Uri, SPXZG und SVKZ sind der Auffassung, dass die in die Berechnung herangezogene Datengrundlage ungenügend sei. Ziel der Kostenkorrektur sei es, zu gewährleisten, dass die Einführung der KLV-Beiträge im Übergangsjahr 2010-2011 für die OKP kostenneutral erfolge. Die Gegenüberstellung der Zahlen von 2010 bis 2014 sei problematisch. Der Evaluationsbericht weise auf einen Bruch in den Daten der Spitex-Statistik des BFS auf, welche deswegen nicht für einen Vergleich der Gesamtkosten vor und nach 2010 beigezogen werden könne. Im Kommentar zur Vorlage würde darauf hingewiesen, dass die Konsistenz der vorhandenen Daten aus verschiedenen Gründen zu wünschen übriglasse. Es werde darin festgehalten, dass die Einnahmen aus Leistungen nach Artikel 7 KLV unter verschiedenen Rubriken erfasst seien, dass die erwerbswirtschaftlichen Organisationen erst seit 2010 (und auch dann noch nicht alle) an der Statistik teilnehmen würden und dass die selbstständigen Pflegefachpersonen von Zürich und Genf noch nicht in der Statistik 2010 enthalten seien. Es stelle sich prinzipiell die Frage, ob die Kostenneutralität bei der Einführung im Jahr 2011 so detailliert überprüft werden könne. Die Senkung der Beiträge stütze sich auf eine unsichere Datenbasis und sei unseriös und willkürlich. Es fehle auch eine Grundlage, um aufzuzeigen, dass die Regelung im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung nicht eingehalten worden ist. Die Evaluation erkläre, dass die anteilsmässige Belastung der OKP im Betrachtungszeitraum von 72 Prozent auf 70 Prozent gesunken sei. Das Ziel der Kostenneutralität sei damit mehr als erreicht.