Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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4.3 Pflegeintensität bzw. Leistungsstruktur Kantone GDK und die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, GL, JU, LU, NW, SG, SH, SO, SZ,
TI, TG, VS, ZG, ZH führen auf, dass die Kostenneutralitätsberechnung die Entwicklung der Leistungsstruktur nicht berücksichtige, welche eine Senkung des Anteils der günstigsten Leistungen ausweise, während der Anteil der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Untersuchung und Behandlung steige.
Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer
Für Spitex Schweiz, AFAS, AVASAD, Spitex Bregaglia, SACD, FAS, GVCMS, phar-
maSuisse, Spitex Verband Aargau, SXBS, SVBL, Spitex Kanton Bern, Spitex OW, Spitex
Region Arth-Goldau, Spitex Region Einsiedeln Ybrig Alpthal, Spitex Schaffhausen, Spitex Sattel-Rothenthurm, SKSZ, SVKS, Spitex Verband SG/AR/AI, Spitex Verband Thurgau, Spitex Uri, SPXZG und SVKZ ist die Annahme der konstanten Leistungsstruktur zwischen 2010 und 2014 falsch. Die Einführung des DRG-Pauschalen-System in der gleichen Zeit habe zu komplexeren Pflegesituationen und insbesondere auch zu einem Anstieg der höher entschädigten Leistungen geführt (Abklärung, Beratung, Koordination, Untersuchung und Behandlung). Die Spitex sei zu einem zentralen und koordinierenden Akteur der Grundversorgung geworden. Auf die Erhöhung des Anteils A- und B-Leistungen werde zum Beispiel im Bericht «Abgeltung von Leistungen im Rahmen der koordinierten Versorgung» (2018) des BAG hingewiesen. Im Gegenzug würden die C-Leistungen anteilsmässig zurückgehen. Die Graphiken 2 und 3 des Kommentars zur Änderung (S. 15) würden diese Situation zeigen. Schliesslich würden diese Verschiebungen die Verteuerung des Stundenkostensatzes erklären.
Auch ASPS verweist auf die Entwicklung der Anteile an A- und B-Leistungen gemäss Graphiken des Kommentars. Deswegen fordert sie eine Erhöhung der Beiträge und die Durchführung einer Analyse aufgrund der zuverlässigeren Daten 2012-2017.
SBK Schweiz, SBK NE-JU, curacasa, svbg, VFP AFG Akut, SBK-AG/SO, SBK-BE, ASI-SBK Sezione Ticino, SBK-ZCH, SBK ZH/GL/SH, LZCH, Marion’s Spitex, Spitex RuLa weisen auf die zunehmende Komplexität der Krankheitsbilder in der Pflege als Folge der Verkürzung der Krankenhausaufenthaltsdauer hin, was auch die Graphiken 2 und 3 des Kommentars aufzeigen würden. Für die Unterscheidung zwischen einfacher und komplexer Grundpflege seien präzisere Indikatoren erforderlich. Die der Beitragssenkung zugrunde gelegte Berechnung lasse nicht nur jede Stringenz, sondern auch jeden Realitätsbezug vermissen. Die Sanktionierung der Zunahme der Pflegeintensität mit einer Senkung der OKP-Beiträge weise auf ein inakzeptables Desengagement der Krankenversicherung auf dem gesamten Gebiet der ambulanten Gesundheitsversorgung hin. Diese Interpretation der Kostenneutralität verletzte auch den Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz. Dies zeige auf, dass die von der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» verlangte «angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen» unumgänglich sei. Keinen anderen Schluss lasse auch die im erläuternden Bericht aufgeführte negative Entwicklung der Löhne des Pflegepersonals zu.
Auch SNL weisen auf die Steigerung der Pflegeintensität aufgrund der steigenden Komplexität der Krankheitsbilder und der sinkenden Dauer der Krankenhausaufenthalte hin.
Für VFP AFG Spitex Pflege und VFP AFG Akut ist es falsch, die Pflegeintensität der Krankenpflege zu Hause den Pflegebedarfsstufen bzw. den a-, b- und c-Leistungen gleichzustellen. Im Säulendiagramm des Kommentars zur Vorlage sei die Komplexität der pflegerischen Leistung nicht sichtbar. Daraus lasse sich nicht schliessen, welche Ausbildung die Pflegefachperson für die Leistung benötigt. Dies sei relevant, denn auch in der Grundpflege könne in kom-