Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht
Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer
Für die IG Pflegefinanzierung tragen die vorgeschlagenen Änderungen der Beiträge dem dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Palliativ- und Demenzpflege nicht Rechnung. Der Bund habe mit den Strategien zur Demenz- und Palliativpflege den speziellen Bedarf dieser Patientengruppen aufgezeigt und solle sich daher seiner Verantwortung bewusst sein und eine angemessene Zusatzfinanzierung festlegen.
CURAVIVA und VAKA beantragen eine bessere Berücksichtigung der Höhe der Pflegeintensität für Demenz, für Palliativpflege und bei Multimorbidität mit der Erhöhung auf 18 Pflegestufen, damit die zusätzlichen Kosten für pflegeintensive Situationen insbesondere am Lebensende nicht einseitig zulasten der Patientinnen und Patienten und/oder der öffentlichen Hand gehen. Damit würde auch eine Forderung des Postulats der SGK-S 18.3384 „Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende“ berücksichtigt. Ohne eine verbesserte Finanzierung würden die Ziele der von Bund und Kantonen lancierten nationalen Strategien zu Demenz und Palliative Care nur ungenügend umgesetzt und die Wahlfreiheit und die bestmögliche Pflege eingeschränkt. Anpassungen der OKP-Beiträge für besondere Pflegesituationen sollten bei der generellen Überprüfung der Beiträge berücksichtigt werden, damit keine kumulativen Effekte entstehen.
Laut senesuisse ist der Aufwand zum Beispiel für Demenz und Palliativpflege nur ungenügend in den Pflegemessinstrumenten abgebildet. Gerade bei Schwerstpflegebedürftigen müsste eine über die bisherigen 12 Stufen hinausgehende Mitfinanzierung sichergestellt werden. Demenzkranke seien trotz teilweise tiefer Pflegestufe auf einen Pflegeheimplatz angewiesen und finanzieren die Aufenthaltskosten selbst. Wenigstens die Finanzierung von krankheitsbedingten Kosten sei daher zu gewährleisten. Dies gelte auch für den erhöhten Zeitaufwand und die Leistungen der Palliativpflege sowie aussergewöhnlich pflegeintensive Fälle, welche mehr als 4 Stunden Pflege pro Tag benötigen.
4.5 Akut- und Übergangspflege Kantone
BE weist auf den Evaluationsbericht hin, wonach die Umsetzung der Akut- und Übergangspflege bis heute lückenhaft erfolgt ist und das Angebot nur wenig genutzt wird. Die teilweise unklare Abgrenzung zur regulären beziehungsweise geriatrischen Pflege und Rehabilitation sowie die geringe finanzielle Attraktivität des Angebots würden die Etablierung in den Pflegeheimen erschweren. Weiter hemme unter anderem die Dauer von zwei Wochen, welche zu knapp bemessen sei, die Nachfrage sei. BE erkennt hier einen Handlungsbedarf und fordert Förderungsmassnahmen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
CP ist der Auffassung, dass die geplanten Anpassungen alle Massnahmen zugunsten der Akut- und Übergangspflege (AÜP) auslassen, die 2011 im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung neu definiert wurde. Er ist der Ansicht, dass eine effiziente Ausgestaltung dieser Pflege, mit der die Versorgung der Patientinnen und Patienten nach deren Austritt aus dem Spital sichergestellt wird, die Systemkosten senkt sowie die Wiedererlangung der Autonomie im Alltag und die Rückkehr nach Hause fördert. Statt der vorgeschlagenen begrenzten Anordnungsfrist (zwei Wochen), die aus medizinischer und pflegerischer Sicht unzureichend ist, schlägt CP vor, eine vierwöchige Frist festzuschreiben, was über zwei Dritteln der Patientinnen und Patienten eine erfolgreiche Rückkehr nach Hause ermöglicht. Aus seiner Sicht könnte die