Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

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mfe fordert die Erhöhung der Beiträge für die ambulante Krankenpflege, damit der Grundsatz «ambulant vor stationär» gestärkt werde.

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Der SGV ist der Meinung, dass die Senkung der OKP-Beiträge für die Spitex hier ein völlig falsches Signal setzte und unnötig die ambulante Pflege schwäche: Mit dem Entscheid, die Beiträge der Spitex und der freiberuflichen Pflegefachpersonen zu kürzen, wirke der Bundesrat den seit Jahren laufenden grossen Bemühungen zur Stärkung der ambulanten Pflege entgegen.

4.7 Kosten Kantone Für GDK und AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, GL, JU, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR,

TG, VD, VS, ZG, ZH ist es nicht nachvollziehbar, dass die Kalkulationsmethode von einem Nullwachstum bei den Löhnen ausgeht. Mit der Ausnahme von JU verweisen sie auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, wonach die Löhne im Gesundheitswesen von 2010 bis 2016 um rund 5 Prozent gestiegen seien. In Heimen seien sie im gleichen Zeitraum um über 2 Prozent gestiegen, beim unteren Kader und in Funktionen ohne Kaderfunktion, was einen Grossteil des Pflegepersonals betreffe, sogar um 4 bis 6 Prozent.

BE kritisiert, dass die vorgesehene Anpassung der Pflegebeiträge der OKP einzig aufgrund der Überprüfung der Kostenneutralität erfolgt sei und keine Erkenntnisse des Schlussberichts in die Anpassung der Pflegebeiträge der OKP eingeflossen seien. Damit die zusätzlichen Kosten aufgrund der Teuerung und des Lohnsummenwachstums nicht ausschliesslich zu Lasten der Restfinanzierer gehen, sei eine Korrektur dringend notwendig.

OW weist darauf hin, dass die Pflegekosten seit 2011 gestiegen sind, was vor allem auf die höheren Löhne beim Fachpersonal zurückgeführt werden könne. Diese Entwicklung würde sich mit Blick auf den Fachkräftemangel noch beschleunigen. Bis jetzt habe sich diese Kostensteigerung ausschliesslich zu Lasten der Restfinanzierer ausgewirkt, weshalb eine Anpassung dringend nötig sei. Es sei jedoch zu bedauern, dass die Anpassung nur rückwärts gerichtet erfolgt und keinen Mechanismus enthält, um die zu erwartenden Kostensteigerungen wieder auszugleichen. Neben der Teuerung sei auch die Entwicklung der Reallöhne zu berücksichtigen.

Aus der Sicht von CLASS, GE und NE entsprechen die Anpassungen der Beträge nicht den Anliegen der Kantone, die mit immer höheren Kosten konfrontiert sind, vor allem aufgrund von Lohnerhöhungen, bei der Krankenversicherung nicht verrechenbaren Leistungen und einer alternden Bevölkerung. Für Kantone, in denen die Lebenshaltungskosten über dem Schweizer Durchschnitt liegen, wäre es äusserst nachteilig, die nationalen Entwicklungen als Berechnungsgrundlage zu nehmen. In Anbetracht des Umstands, dass die Grundversicherungsprämien und die ambulanten und stationären Pflegetarife nach Kanton differenziert sind, um die Lohnunterschiede zu berücksichtigen, wäre es ungerecht, die Beiträge der Krankenversicherer auf nationaler Ebene festzulegen und nicht regelmässig anzupassen, so dass die gesamte Kostenentwicklung zulasten der Kantone ginge.

GE präzisiert, dass die Löhne in den Pflegeheimen im Kanton zwischen 2010 und 2016 um 3,6 Prozent stiegen, dies gegenüber einem schweizweiten Rückgang von 2,4 Prozent im gleichen Zeitraum gemäss Angaben des BAG.

Nach Ansicht von CLASS, FR, GE und NE ist es nicht angebracht, 2018 über die Kostenneutralität zu sprechen, indem die 2014 entstandenen Kosten mit den Kosten von 2010 aufgrund