Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

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der 2008 erarbeiteten Tarife verglichen werden. Allein aufgrund der jüngsten wirtschaftlichen Konjunkturentwicklung würden sich die Daten aus den oben genannten Jahren nicht für eine Revision der Beträge eignen.

Nach Auffassung von JU ist es nicht angebracht, 2018 über die Kostenneutralität zu sprechen, die 2014 hätte wirksam sein sollen, und sich dabei auf unvollständige Zahlen zu stützen, deren Verlässlichkeit von niemandem garantiert werden kann. Zudem passe die Vorstellung einer Nullentwicklung der Löhne in der Pflege nicht mit den vom BFS veröffentlichten Daten zusammen.

Laut VD ignoriert die Vorlage den demografischen Kontext und die Kostenentwicklung. Der Pflegebedarf werde voraussichtlich bereits 2020–2025 aufgrund der Babyboomer massiv steigen. Zu diesem demografischen Effekt komme ein relativer Rückgang der Anzahl informeller Betreuerinnen und Betreuer und damit eine verstärkte Nutzung formaler Strukturen hinzu. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, der Pflegebedarf und die Nutzung von Spitexdiensten zunehmen werden. Die Kosten würden insbesondere steigen, weil es notwendig wäre, Personal innerhalb der Institutionen auszubilden, um die Nachfolge sicherzustellen, das Qualifikationsniveau an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen und die Qualität und Koordination zwischen den Akteuren zu wahren. Daher wäre es ganz wichtig, das Finanzierungssystem für die Langzeitpflege zu stärken, da die bereits heute auftretenden Schwierigkeiten in Zukunft akut werden.

Organisationen des Gesundheitswesens – PatientenInnen/BenutzerInnen

Die LLS ist der Meinung, dass es eine regelmässige Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung brauche. Die Leistungen im Bereich der Pflege seien in den vergangenen Jahren anspruchsvoller und kostenintensiver und die Pflegesituationen komplexer geworden. Sie betont, dass der Anteil der OKP an den Kosten der ambulanten Pflege zum Nachteil der Kantone, Gemeinden und Patienten sich in der gleichen Zeit reduzierte. Laut der LLS kann sich diese Entwicklung nicht so fortsetzen: Ausserdem erachtet sie die Berücksichtigung der Löhne als Kostenfaktor als zentral.

Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer

Laut CURAVIVA und VAKA sei die allgemeine Teuerung eine viel zu unpräzise Basis für die Hochrechnung der OKP-Beiträge. Vielmehr sei die Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich zu berücksichtigen. Laut dem BFS von 2010 bis 2016 sei ein Wachstum der Löhne im Gesundheitswesen um rund 5 Prozent registriert worden, im Heimbereich um über 2 Prozent, beim unteren Kader und in Funktionen ohne Kaderfunktion, was einen Grossteil des Pflegepersonals betreffe, sogar um 4 bis 6 Prozent. Für die Gewährleistung des Gleichgewichts zwischen den Kostenträgern brauche es eigentlich mindestens alle drei Jahren eine regelmässige Überprüfung und Anpassung der OKP-Beiträge an die effektive Kostenentwicklung. Ausserdem sei der Bundesrat in Folge des am 19. September 2016 angenommenen Postulats der SGK-N 16.3352 «Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger» beauftragt worden, aufzuzeigen, wie die OKP-Beiträge regelmässig an die Kostenentwicklung angepasst werden könnten.

Laut senesuisse ist es erstaunlich, dass die Löhne des Pflegepersonals in den Jahren von 2010 bis 2016 nicht gestiegen seien, was der Kommentar zur Vorlage aufgrund der SOMED-Statistik begründe, die im Bericht selbst als untauglich erklärt worden sei. Ausserdem seien die Löhne im Gesundheitswesen gemäss BFS von 2010 bis 2016 um 5 Prozent gestiegen, was auch die vielen Rückmeldungen aus der Betriebspraxis bestätigen würden. Ausserdem sei der Verweis im Kommentar auf den Landesindex der Konsumentenpreise unbehilflich, weil