Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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BE ist der Ansicht, dass bei der Festlegung der OKP-Beiträge der Entwicklung des Finanzierungsanteils Rechnung zu tragen sei. BE ist erstaunt, dass in den Erläuterungen der Vorlage nicht auf die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen der Beiträge für die Kantone und Gemeinden eingegangen wird.
Aus der Sicht von CLASS sowie FR, GE und NE regelt der Versuch, eine Kostenneutralität auf der Grundlage fragwürdiger Berechnungen zu wahren, die Frage der Kostenaufteilung nicht. Diese werde mit der Zeit für einige Kantone sehr ungünstig. Die Kostenverteilung zwischen den Krankenversicherern und den Kantonen sollte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für die Kantone überprüft werden, anstatt die Neutralität der von den Versicherern zu tragenden Kosten weiterhin zu wahren.
Nach Auffassung von CLASS, FR und NE liegen die Mängel der Vorlage in einer ungerechten Verteilung zwischen Kanton und Versicherern sowie der Missachtung der kantonalen Unterschiede. Die Berechnungen zur Kostenneutralität der häuslichen Pflege stützen sich laut BAG auf unvollständige Daten. Die vorgesehene Senkung der Beträge dürfte zu einer Erhöhung der Restfinanzierung führen und ungerechterweise die Kantone bestrafen, die aktive Politik für den Verbleib zu Hause betreiben. Eine Politik für den Verbleib zu Hause, zur Verbesserung der Koordination der Gesundheitsakteure und zur Förderung der ambulanten Pflege sollte durch eine bessere Finanzierung der häuslichen Pflege gefördert werden. Der Entwurf beinhalte genau das Gegenteil.
Laut NE sank in den Pflegeheimen der Finanzierungsanteil der Versicherer zwischen 2011 und 2016 um 2,9 Prozent und derjenige der Bewohnerinnen und Bewohner um 1,1 Prozent, während derjenige des Kantons um 4,0 Prozent anstieg. Betrachtet man die Finanzierung 2016 einschliesslich der Finanzierung des Pflegematerials, ist der Anteil der Versicherer an der Gesamtfinanzierung der Pflege gegenüber 2011 um 3,9 Prozent und derjenige der Bewohnerinnen und Bewohner um 1,4 Prozent gesunken, während der Anteil des Kantons um 5,3 Prozent gestiegen ist.
VD hält fest, dass der Grundsatz einer Kostenaufteilung zwischen Versicherung, versicherter Person und Staat missachtet wird, was zu einer auf Dauer untragbaren Situation für die Kantonsfinanzen führt.
OW präsentiert Zahlen der Obwaldner Betagteninstitutionen, wonach im Jahr 2017 der Kostendurchschnitt pro Tag 116.84 Franken und der Finanzierungsanteil der OKP 39 Prozent, derjenige der Bewohner 18 Prozent und derjenige der Restfinanzierer 43 Prozent betragen habe.
JU ist der Auffassung, dass die finanzielle Belastung für die Kantone und Gemeinden ständig zunimmt und dass es inakzeptabel ist, die Kantone und Gemeinden den Kostenanstieg im Pflegebereich alleine tragen zu lassen.
Organisationen des Gesundheitswesens – PatientenInnen/BenutzerInnen
Alzheimer Schweiz begrüsst die Erhöhung der OKP-Beiträge für die Pflege in Pflegeheimen. Sie denkt, dass zusammen mit einer besseren Finanzierung von komplexen Situationen, insbesondere auch bei Demenzerkrankungen, und der vollständigen Restfinanzierung durch die öffentliche Hand (vgl. vorstehende Bemerkungen) so Garantie gegeben sein sollte, dass nicht mehr die Patientinnen und Patienten die ungedeckten Kosten unter dem Titel Betreuungszuschlag oder spezifisch Demenzzuschlag übernehmen müssen.
SSR ist der Meinung, dass die Interpretation der Datenlage und die daraus resultierende Senkung der Beiträge an die ambulante Pflege (Spitex) um 3.6% sowie die Erhöhung der Beiträge von 6.7% an die Pflegeheime widersprüchlich und nicht nachvollziehbar seien. Namentlich die