Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

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Benzinkosten rein gar nichts mit den Lohnsteigerungen in Pflegeheimen gemeinsam hätten. Eigentlich müsse die Erhöhung der Beiträge der Pflegeheime noch deutlich höher ausfallen.

Spitex Schweiz, AFAS, AVASAD, Spitex Bregaglia, SACD, FAS, GVCMS, pharmaSuisse, Spitex Verband Aargau, SXBS, SVBL, Spitex Kanton Bern, Spitex OW, Spitex Region

Arth-Goldau, Spitex Region Einsiedeln Ybrig Alpthal, Spitex Schaffhausen, Spitex Sattel-Rothenthurm, SKSZ, SVKS, Spitex Verband SG/AR/AI, Spitex Verband Thurgau, Spitex Uri, SPXZG und SVKZ halten fest, dass die Löhne im Pflegebereich in den letzten Jahren angestiegen sind und in Folge des Bedarfs an Pflegefachpersonal weiter steigen würden. Ursache der Lohnzunahmen seien der Fachkräftebedarf, die Nacht- und Wochenendeinsätze sowie die Spezialisierungen. In diesem Sinne sei die Nicht-Berücksichtigung der Löhne als Kostenfaktor zurückzuweisen. Verschiedene Faktoren würden aufzeigen, dass die Berechnungsgrundlage nach nahezu 15 Jahren überarbeitet werden müsse. Es seien verschiedene Faktoren ungenügend berücksichtigt worden, z. B. die Kosten des Pflegematerials oder die Wegzeiten.

Für ASPS ist der Hinweis, dass die Lohnsteigerung beim Pflegepersonal bei der Spitex nicht exakt erhoben werde und daher dieselbe Logik wie bei den Pflegeheimen mit Verrechnung von Lohnsteigerung und Teuerung angewandt werde, angesichts eines Anteils der Löhne am Gesamtaufwand der Spitex von rund 85 Prozent, nicht vertretbar und würde keiner Prüfung standhalten. Zu den Löhnen und zur Teuerung bei den Pflegeheimen könne keine Aussage gemacht werden, die Schlussfolgerung, dass diese Argumentation direkt auch für die Spitex übernommen werden könne, erscheine hingegen äusserst riskant und wenig fundiert.

Spitex Verband Thurgau hält fest, dass die Spitexmitarbeiterinnen und Spitexmitarbeiter von ihren Auftraggebern ungerechtfertigterweise indirekt auch als Kostenverursacherinnen und Kostenverursacher wahrgenommen würden, obwohl sie auf die ständig steigende Menge der zu leistenden Arbeit keinen Einfluss haben. Diese Situation trage nicht gerade zur Zufriedenheit und damit einer längeren Verweildauer im Beruf bei.

imad verweist auf die Notwendigkeit von Funktionsüberprüfungen bei der Aktualisierung des Pflichtenhefts und hält es für sehr nachteilig, nationale Entwicklungen als Berechnungsgrundlage zu nehmen und einheitliche Bundestarife für Kantone mit höheren Lebenshaltungskosten als der Schweizer Durchschnitt anzuwenden. Das Lohnniveau in Genf liege weit über dem nationalen Durchschnitt und sei in den letzten Jahren stärker gestiegen als in den meisten anderen Kantonen. Der Durchschnitt in den Kategorien Pflegepersonal und medizinisch-technisches Personal liegt bei imad bei 92'400 Franken, das sind 42 Prozent mehr als in den Berechnungen des EDI. Darüber hinaus berücksichtige der Änderungsentwurf nur den Vergleich der OKP-Stundenbeiträge zwischen 2010 und 2014. Alle anderen Argumente, die zu einer Variierung des Tarifs führen könnten, würden als marginal angesehen. So würde beispielsweise auch die zunehmende Komplexität der Pflege an 6 oder 7 Tagen in der Woche und die Verlagerung von der Grundpflege auf zunehmend fachbezogene Massnahmen – die Grundpflege ging von 63,5 Prozent im Jahr 2011 auf 61,1 Prozent im Jahr 2014 zurück – nicht berücksichtigt.

LZCH und SBK-ZCH stellen fest, dass die Beitragssenkung zu einer Verdichtung der Zeit, welche für eine Pflegehandlung zur Verfügung stehe, führen werde. Damit würden begleitende Massnahmen zur Gesunderhaltung gekürzt und die Gesundheitskompetenz der Pflegeempfängerinnen und Pflegeempfänger geschwächt. Dieser Arbeitsdruck und der Lohndruck würden zum Berufsausstieg beitragen.

Laut psymoos leistet die Kürzung der Leistungen der OKP keinen Beitrag in Bezug auf den Personalmangel, auf die Umsetzung von ambulant vor stationär und auf die Kostenexplosion. Der Berufstand der Pflegefachpersonen sei allen anderen Berufen mit Eidgenössische Fähigkeitszeugnis gleichzustellen. Eine Kürzung der Leistungen widerspräche der Gleichstellung, weil beispielsweise die Teuerung nicht berücksichtigt werde.