Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht

mfe erachtet zahlreiche Argumente des Kommentars zur Vorlage als nicht nachvollziehbar, beispielsweise im Bereich der Lohnentwicklung. Die Lohnzunahmen aufgrund des Fachkräftemangels und der Spezialisierungen seien ein Faktum.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Für santésuisse könnte eine Erhöhung der Sätze namentlich ins Auge gefasst werden, wenn das allgemeine Preisniveau, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise, 5.8 Prozent über dem Indexstand vom Januar 2011 läge. Effektiv seien aber die Preise seit 2011 stabil geblieben.

Andere Organisationen

SSV empfiehlt, die Beiträge mindestens alle drei Jahre an die Kostenentwicklung anzupassen, da die OKP generell stärker in die Finanzierung der Pflegeleistungen einzubinden sei.

4.8 Finanzierung der OKP und der Kantone Kantone GDK und AG, AI, BL, BS, FR, GL, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, VS, ZG, ZH führen

auf, dass gemäss der Evaluation der Pflegefinanzierung der Finanzierungsanteil der OKP in der ambulanten Pflege um 2 Prozent gesunken sei, weshalb die vorgeschlagene Senkung der Beiträge in der Krankenpflege zu Hause nicht nachvollziehbar sei. Die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung zeige, dass mit der Neuordnung die Kantone und Gemeinden eine hohe finanzielle Zusatzbelastung tragen müssten und dass sich ihre Beiträge an die Pflegeheime und Spitexorganisationen stetig erhöht hätten. Dass diese Entwicklung seit 2014 weitergehe, zeige deutlich, dass die Kostenverschiebung von der OKP zu den Kantonen und Gemeinden nicht nur eine Folge des Systemwechsels sei. Ohne Gegenmassnahme würde der Finanzierungsanteil der Kantone und Gemeinden weiterwachsen. Es sei nicht akzeptabel, dass Kantone und Gemeinden das Kostenwachstum der Pflege zu 100 Prozent tragen müssten. Dies auch deshalb, weil einzig die Krankenversicherer die Wirtschaftlichkeit der Leistungen prüfen könnten und Gerichte bei einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung nur die OKP-Kosten einbeziehen würden.

Auch AR, BE und GR weisen auf die Zahlen der Evaluation der Pflegefinanzierung, wonach der Finanzierungsanteil der OKP an den KVG-Pflegekosten bei den Pflegeheimen um 5 Prozent und bei der Pflege zu Hause um 2 Prozent gesunken ist.

BS geht von einer Kostenverschiebung von schweizweit schätzungsweise 150 bis 200 Millionen Franken pro Jahr von den Versicherern zu den Kantonen und Gemeinden aus. Administrative Aufwände kämen hinzu, um in den einzelnen Kantonen und Gemeinden die entsprechenden Kontrollstellen und Abrechnungssysteme zu implementieren und zukünftig zu führen.

OW begrüsst die vorgesehene Anpassung der OKP-Beiträge an die Pflegeheimkosten vor allem mit Blick auf die Einwohnergemeinden. Im Kanton Obwalden decke die Restfinanzierung die individuellen Pflegekosten der sieben Betagteninstitutionen.

LU weist auf die Mehrkosten von 1.4 Millionen Franken im Bereich der Ergänzungsleistungen in Folge der Erhöhung der Kostenbeteiligung aufgrund der Beitragsanpassung. Auf alle Kantone hochgerechnet würden die Mehrkosten 30 Millionen Franken betragen.

ZH ersucht das EDI, die finanziellen Auswirkungen der Anpassung der Beiträge auf die Kantone und Gemeinden zu beziffern.