Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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würden, auch in Bezug auf die in den Pflegemessinstrumenten nur ungenügend abgebildeten Leistungen wie etwa bei Demenz und Palliativpflege.
Spitex Schweiz, AFAS, AVASAD, Spitex Bregaglia, SACD, FAS, GVCMS, pharmaSuisse, Spitex Verband Aargau, SXBS, SVBL, Spitex Kanton Bern, Spitex OW, Spitex Region
Arth-Goldau, Spitex Region Einsiedeln Ybrig Alpthal, Spitex Schaffhausen, Spitex Sattel-Rothenthurm, SKSZ, SVKS, Spitex Verband SG/AR/AI, Spitex Verband Thurgau, Spitex Uri und SVKZ weisen darauf hin, dass aufgrund der ungenügenden Regelung der Restfinanzierung zulasten der Spitexorganisationen finanzpolitisch motivierte Entscheide in Kantonen und Gemeinden getroffen worden seien. Es sei dringend zu definieren, was in den Beiträgen und der Restfinanzierung enthalten sein müsse oder was separat vergütet werde – z. B. Wegzeiten, Pflegematerial. Im betrachteten Zeitraum 2010-2014 sei die OKP im Verhältnis zu den anderen Zahlern entlastet worden, in zahlreichen Kantonen insbesondere zulasten der Patientinnen und Patienten.
Nach den im letzten Absatz genannten Organisationen sowie SPXZG, verursache das Weiterführen der bisherigen Beiträge zur laufenden Überwälzung der steigenden Kosten auf Kantone und Gemeinden sowie Klientinnen die Klienten.
Die ASPS hält fest, dass gemäss Stellungnahme des EDI zur Evaluation der neuen Pflegefinanzierung der Finanzierungsanteil der OKP nicht angestiegen sei. Der Evaluationsbericht von INFRAS habe aufgezeigt, dass der Anteil der ambulanten Pflege in der OKP um 2 Prozent gesunken sei. Ausserdem erkläre der Kommentar zur Vorlage, dass einzig die Kostenneutralität die Finanzierungsperspektive der OKP bestimme und nicht die Kostenentwicklung der Leistungserbringer. Die Restfinanzierung sei aber in den Kantonen immer noch lückenhaft und
z. T. nicht korrekt umgesetzt, wie im Evaluationsbericht aufgeführt. Hier gäbe es dringenden Handlungsbedarf. Die vorgeschlagene Senkung der OKP-Beiträge für die Spitex gebe hier ein völlig falsches Signal und torpediere alle Anstrengungen.
SBK Schweiz, SBK NE-JU, curacasa, svbg, VFP AFG Akut, SBK_AG/SO, SBK-BE, ASI-
SBK Sezione Ticino, SBK-ZCH, SBK ZH/GL/SH, LZCH, Marion’s Spitex, Spitex RuLa und
Swiss Nurse Leaders weisen darauf hin, dass die anteilsmässige Belastung der OKP nach dem Expertenbericht von INFRAS im Betrachtungszeitraum von 72 Prozent auf 70 Prozent gesunken sei und somit das Ziel der Kostenneutralität mehr als erreicht worden sei. Die vorgeschlagene Senkung der OKP Beiträge sei somit unverständlich.
VFP AFG Spitex Pflege und VFP AFG Akut) beziehen sich auf die Schlussfolgerungen des Berichts zur Evaluation. Die OKP sei finanziell nicht mehrbelastet worden, hingegen die Kantone überproportional. Für die Leistungserbringer sei der Kostendruck gross, sodass sie weniger Zeit für die Pflegebedürftigen aufwenden könnten. Bei einer Erhöhung des Kostendrucks durch die Tarifsenkung würde die Unterversorgung noch verstärkt und das Risiko bestehen, dass sich die Zahl der Notfalleintritte, Rehospitalisationen und vermeidbaren Komplikationen erhöhe, mit letztlich höhere Gesamtkosten. Mit tieferen OKP-Beiträgen müssten Spitexbetriebe die Anstellung von Pflegefachpersonen HF, BSc oder Pflegeexpertinnen MSc reduzieren, was – so die einhellige internationale und nationale Evidenz – einer Gefährdung der Patientensicherheit gleichkomme.
Laut psymoos belaufen sich die Vollkosten auf mindestens 125 Franken pro Stunde. Die Kantone seien verbindlich zu verpflichten, die Restkosten zu finanzieren.
LZCH und SBK-ZCH bemerken, dass schon jetzt etliche Gemeinden und Kantone die Übernahme der Restkosten der Sparpolitik unterwerfen und nach dem Budget anstatt nach den Vollkosten richten würden. Wer günstiger pflege, werde unabhängig von der erbrachten Leistungsqualität im Markt verbleiben. Dies sei nicht förderlich.
Der VAPP hält fest, dass die Kantone nicht akzeptieren würden, dass sie für die Begleichung der Restkosten zuständig seien. Diese würden sich laut einer Erhebung des Kantons Bern für eine Stunde Pflege auf aktuell 125 Franken belaufen.