Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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Goldau, Spitex Region Einsiedeln Ybrig Alpthal, Spitex Schaffhausen, Spitex Sattel-Rot-
henthurm, SKSZ, SVKS, Spitex Verband SG/AR/AI, Spitex Verband Thurgau, Spitex Uri
und SVKZ sei das Pflegematerial nicht oder nur ungenügend in die Berechnungen eingeflossen. Dieses sei seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung weiterentwickelt worden und habe sich entsprechend verteuert. Zum Beispiel würden die modernen und teuren Wundverbände länger aufgelegt und weniger Pflegeleistungen durch eine Pflegefachperson benötigen. Allein aus diesen Gründen sei es nötig, die OKP-Beiträge substantiell anzuheben. Die Argumentation, wonach die Spitexorganisationen im Verlauf der letzten Jahre das Materialmanagement immer mehr an Dritte ausgelagert hätten (Apotheken, Ärzte, Materialzulieferer), und dass aus diesem Grund die KLV-Beiträge nun zu hoch seien, berücksichtige die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wonach die verwendeten Materialien nicht separat verrechnet werden dürften. Eigentlich würden diese Gerichtsurteile grosse Probleme und administrativen Zusatzaufwand verursachen.
Die im letzten Absatz aufgeführten Organisationen, mit Ausnahme von SXBS und SVBL, weisen darauf hin, dass die Grundlagen und Belege in Bezug auf die Frage des Pflegematerials äusserst lückenhaft seien, was die Formulierungen im Kommentar zur Änderung zeigen würden («dürfte berücksichtigt haben», «es ist möglich, dass», usw.). Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts seien nicht umsetzbar.
Die ASPS ist der Auffassung, dass die Kosten für die MiGeL-Produkte in Fremdanwendung nicht Teil der Berechnung der bisherigen KLV-Beiträge gewesen seien und dass öffentlich zugängliche Berechnungsgrundlagen fehlen würden. Aus diesen Gründen müsse eine zukunftsgerichtete, ausreichende Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, indem die KLV-Beiträge substanziell erhöht würden.
Laut pharmaSuisse hätten die Spitexorganisationen auch aus Effizienzgründen die Belieferung von Mitteln- und Gegenständen und das Materialmanagement im Verlauf der letzten Jahre immer mehr an Dritte ausgelagert, insbesondere an Apotheken. Es sei aber den Apotheken nicht möglich, zwischen Selbstanwendern und Applikation durch Pflegefachpersonen zu unterscheiden. Auch sei die Mittel- und Gegenständeliste zu überarbeiten und an die neuen Marktpreise anzupassen.
SBK Schweiz, SBK NE-JU, curacasa, svbg, VFP AFG Akut, SBK–AG/SO, SBK-BE, ASI-
SBK Sezione Ticino, SBK-ZCH, SBK ZH/GL/SH, LZCH, Marion’s Spitex, Spitex RuLa und
SNL sind der Ansicht, dass die Kosten des Pflegematerials bei der Einführung der geltenden Pflegefinanzierung unzureichend berücksichtigt worden seien. Die äusserst unterschiedliche Materialintensität je nach Art der erbrachten Pflege verunmögliche jede Pauschalisierung. Diese Kosten seien darum separat von der OKP abzugelten und die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdanwendung aufzuheben. Diese Kosten seien bis Herbst 2017 restlos von der OKP übernommen worden; die Umsetzung wäre daher kostenneutral. Mit der Ausnahme der SNL fügen die genannten Leistungserbringer an, dass nur die Versicherer fachlich in der Lage seien, den Materialbedarf an den KVG-Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu messen.
VFP AFG Spitex Pflege und VFP AFG Akut erklären, dass die OKP-Beiträge die Kosten des Pflegematerials nicht decken würden. Durch Innovationen in der Materialentwicklung könnten die Verbände heute deutlich länger belassen, was die Materialkosten im Vergleich zu den Personalkosten bei weitem aufhebe. Hinzu gäbe es nach den zahlreichen Pflegespezialisierungen unterschiedliche Anforderungen an Art und Menge von Mittel und Gegenständen. Ausserdem habe der Evaluationsbericht darauf hingewiesen, dass sich die administrativen Aufwände durch die Fremd- und Selbstanwendungsunterscheidung beim Material seit 2017 deutlich erhöht hätten. Schliesslich entstehe aus pflegewissenschaftlicher Sicht eine Gefährdung der Patientensicherheit, wenn Patientinnen und Patienten Material aus Kostengründen selber anwenden müssten.