Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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SBK Schweiz, SBK NE-JU, curacasa, svbg, VFP AFG Akut, SBK-AG/SO, SBK-BE, ASI-
SBK Sezione Ticino, SBK-ZCH, SBK ZH/GL/SH, LZCH, Marion’s Spitex, Spitex RuLa,
SNL lehnen eine Einführung der neuen Beiträge auf Mitte Jahr aufgrund des damit verbundenen unverhältnismässigen administrativen Aufwandes ab.
4.11 Anträge Kantone GDK und AG, AI, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VS, ZG, ZH
fordern signifikante Erhöhungen aller Beiträge, die die Kostenentwicklung der Pflege der letzten Jahre, insbesondere ab 2014 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der angepassten Beiträge, berücksichtigen. Es sei folglich in der KLV festzuhalten, dass die Beiträge mindestens alle drei Jahre an die Kostenentwicklung in der Pflege angepasst werden. Die KLV sei dahingehend zu ändern, dass die Leistungserbringer Pflegematerialien der OKP in Rechnung stellen können, unabhängig davon, ob es sich um eine Abgabe im Sinne der MiGeL handle oder ob sie in der Pflege angewendet würden. Die bisherige Finanzierung sei zu legalisieren und weiterzuführen. Alternativ könnten für die Pflegeheime die Kosten der Pflegematerialien in die OKP-Beiträge eingerechnet werden. Spitexorganisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen müssten die Möglichkeit erhalten, das Pflegematerial separat abzurechnen. Die Anpassungen bezüglich der Pflegematerialien seien in einem beschleunigten Verfahren in Kraft zu setzen. Schliesslich seien die OKP-Beiträge für Leistungen der Pflegeheime auch bei einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten pro Tag in 20-Minuten-Schritten abzustufen, indem die bestehenden Pflegestufen um sechs auf insgesamt achtzehn Stufen erhöht würden. Der Einführungszeitpunkt der angepassten Beiträge sei auf einen Jahresanfang zu legen.
Auch der Kanton AR beantragt, dass die anteilmässige Beteiligung der OKP auch bei einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten pro Tag in der KLV verankert wird.
Für BE ist in der KLV zu präzisieren, dass die Beiträge regelmässig anzupassen sind. Die Anpassung der Beiträge solle die Kostenentwicklung der Pflege der letzten Jahre berücksichtigen, insbesondere ab 2014 bis heute. Um eine zusätzliche Kostenverschiebung aufgrund der neuen BVGer-Praxis zu vermeiden sei ausserdem eine zusätzliche Erhöhung der Beiträge notwendig oder für die freiberuflichen Pflegefachpersonen und die Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause alternativ zu ermöglichen Pflegematerialien in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob das Material von der zu pflegenden Person selbst oder durch eine Pflegefachperson angewendet werde. Hinsichtlich der Anpassungen bezüglich der Pflegematerialien sei ein beschleunigtes Verfahren anzuwenden. Es seien auch Massnahmen zu ergreifen, die die Umsetzung der Akut- und Übergangspflege fördern und eine kostendeckende Finanzierung der Pflegeleistungen im Bereich der Demenz, der psychogeriatrischen Pflege und der Palliative Care ermöglichen würden. Schliesslich seien die Beiträge der Pflegeheime auch bei einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten pro Tag in 20-Minuten-Schritten abzustufen.
CLASS und NE fordern, dass die Beiträge erhöht werden und selbständige Pflegefachpersonen sowie die Spitexorganisationen sämtliches Pflegematerial in Rechnung stellen können, um eine erneute Kostenüberwälzung auf die Kantone zu vermeiden. Es sollte eine regelmässige Anpassung der Beiträge aufgrund der Kostenentwicklung im Pflegebereich erfolgen.
Aus der Sicht von GE sollte die Kostenaufteilung mit den Krankenversicherern im Hinblick auf die tatsächlichen Kosten für die Kantone überprüft werden. Die Beiträge sollten unter Berücksichtigung der Argumente von GE (Lebenshaltungskosten usw.) sowie regelmässig aufgrund der Kostenentwicklung im Pflegebereich angepasst werden. Darüber hinaus sollten die Pflegestufen angepasst und eine dreizehnte Klasse hinzugefügt werden, um besonders schwere Fälle zu vergüten. Bezüglich Pflegematerial wäre die Lösung eine KLV-Revision.