Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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Die langfristige Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen wird nur dann aufrechterhalten werden können, wenn deren Kapazität mittel- bis langfristig markant gesteigert wird. Die Digitalisierung in der Mobilität kann zwar zu einer effizienteren Nutzung der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen beitragen. Derzeit liegen aber noch keine ausreichend belastbaren Erkenntnisse vor, die den weiteren Ausbau der Nationalstrasseninfrastruktur grundsätzlich in Frage stellen würden.

1.7 Schlussfolgerung und Handlungsbedarf

Der hohe Anteil der Verkehrsleistung, die auf dem Nationalstrassennetz erbracht wird, zeigt die zentrale Bedeutung der Nationalstrassen innerhalb des Gesamtverkehrssystems. Das Aufrechterhalten ihrer Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit stellt somit für die gesamte Volkswirtschaft ein bedeutendes Ziel dar. Das Erreichen dieses Ziels bedingt jedoch einen grossen Aufwand, sowohl aus personeller als auch aus finanzieller Sicht. Grund hierfür ist insbesondere das stetig wachsende Verkehrsaufkommen, das den Zustand der Infrastruktur beeinträchtigt und die langfristige Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen gefährdet.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Finanzbedarf Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen

2.1.1 Definitionen und Abgrenzung

Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sowie deren Ausbau im Sinne von Anpassungen sind im Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG)22 definiert:

Betrieb

Nach Artikel 10 MinVG gelten als Betrieb der Nationalstrassen der betriebliche Unterhalt sowie der projektfreie bauliche Unterhalt (Instandhaltung), das Verkehrsmanagement und die Schadenwehr. Der Betrieb umfasst somit alle Massnahmen und Arbeiten, die für die Sicherheit und die tägliche lückenlose Verfügbarkeit der Nationalstrassen notwendig sind, namentlich den Winterdienst, die Pflege der Mittelstreifen und Böschungen, der BSA sowie die Reinigung von Entwässerungsleitungen, Rastplätzen und Unfallstellen.

Wird der Betrieb vernachlässigt, so führt dies zu Einbussen bei der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit sowie zu wachsenden Schäden und Folgekosten. Daher hat er bei beschränkten finanziellen Mitteln immer Priorität.

21 Der Rückgang der Engpässe der Stufe 3 von rund 185 auf rund 160 Kilometer ist insbesondere auf die Realisierung der beiden Kapazitätserweiterungen Härkingen – Wiggertal und Blegi – Rütihof zurückzuführen, die im Rahmen der letzten Engpassanalyse noch nicht berücksichtigt wurden.

22 SR 725.116.2