Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen

Nach Artikel 9 Absatz 1 MinVG23 gelten als Unterhalt die Erneuerung und der projektgestützte bauliche Unterhalt einer bestehenden Strassenanlage. Diese umfassen nach Absatz 2 a) Arbeiten, die der Erhaltung der Strassen und ihrer technischen Einrichtungen dienen, insbesondere Arbeiten am Strassenkörper und an Kunstbauten; b) Ergänzungsarbeiten sowie Arbeiten zur Anpassung im Betrieb stehender Strassenanlagen an die Anforderungen neuen Rechts.

Wie bereits in der NAF-Botschaft ausgewiesen, unterscheidet das ASTRA beim Unterhalt gemäss Art. 9 MinVG zwischen Unterhalt im engeren Sinn und Ausbau im Sinne von Anpassungen:

− Der Unterhalt im engeren Sinn umfasst alle Arbeiten, die der Erhaltung der

Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen dienen (Instandsetzung und Substanzerhalt), einschliesslich des Austauschs von jenen Elementen, deren Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Würde der Unterhalt vernachlässigt, führte dies in der Regel zu wachsenden Schäden und steigenden Folgekosten sowie zu einer Verminderung der Verkehrssicherheit. Der Unterhalt im engeren Sinn hat deshalb zusammen mit dem Betrieb bei beschränkten finanziellen Mitteln Priorität.

− Der Ausbau im Sinne von Anpassungen umfasst bauliche Ergänzungen an der

bestehenden Infrastruktur, die aufgrund neuer rechtlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien erforderlich sind, jedoch keine Kapazitätserhöhung der Strecke beinhalten. Dazu gehören beispielsweise Massnahmen zum Lärmschutz, zur Filtration von Strassenabwasser, zum Bau von Wildtierpassagen, zur Erhöhung der Tunnelsicherheit oder zum Umbau von Anschlüssen. Auch die Einrichtung einer einheitlichen und standardisierten Systemarchitektur für die BSA (inkl. der notwendigen Einrichtungen für das Verkehrsmanagement), der Bau von Schwerverkehrskontrollzentren und LKW-Abstellplätzen sowie die Umnutzung von Pannenstreifen fallen unter die vorliegende Kategorie.

Beim Ausbau von Nationalstrassen werden Bündelungen mit anderen Netzinfrastrukturen wie Stromübertragungsnetze soweit wie möglich berücksichtigt.

23 SR 725.116.2