Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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2.1.3 Ausgangslage gemäss NAF-Botschaft In der NAF-Vorlage hat der Bundesrat folgende Schätzung zum durchschnittlichen, jährlichen Finanzbedarf für das aktuelle Nationalstrassennetz ausgewiesen:

Tabelle 3 Finanzbedarf für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen gemäss NAF-Botschaft25 (exkl. NEB-Strecken)

Mio. Fr. Mittelwert / Jahr Mittelwert / Jahr (Kostenstand 2014 ≙ Kostenstand 2016)26 (2014–2030), (2014–2030)

inkl. MWST exkl. MWST Betrieb 400384

Unterhalt 913845

Ausbau im Sinne von Anpassungen 464430

Total 1 777 1 659

Bemerkungen:

- Die Einsparungen in der Höhe von insgesamt 200 Millionen Franken durch Effizienz-

und Effektivitätsgewinne sind in den Beträgen berücksichtigt

- Die Aufwendungen für den Bau der 2. Röhre des Gotthard-Strassentunnels sind in den

Beträgen berücksichtigt

- Die NAF-Botschaft weist die Zahlen inkl. MWST aus. Für eine bessere Vergleichbar-

keit mit den nachfolgenden Zahlen wurde eine zusätzliche Spalte „exkl. MWST“ ergänzt.

2.1.4 Benötigte finanzielle Mittel

2.1.4.1 Einleitung Der nachfolgend ausgewiesene Finanzbedarf umfasst mit einer Ausnahme alle für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen notwendigen Aufwendungen für die Jahre 2020–2023 (inkl. NEB-Strecken) und entspricht dem beantragten Zahlungsrahmen. Im Zahlungsrahmen nicht enthalten sind die Kosten für die grösseren Vorhaben. Für diese werden – obwohl sie zu den Ausbauten in Sinne von Anpassungen gehören – aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften Verpflichtungskredite beantragt (siehe auch

Kapitel 2.2).

25NAF-Botschaft (BBI 2015 2065), Kapitel 2.3.2, Abbildung 17

26Auf eine Aufrechnung der Teuerung seit 2014 kann verzichtet werden, da der Schweize-

rische Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik für die Periode von Oktober 2014 bis Oktober 2016 für den Tiefbau keine Teuerung aufweist.