Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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Tabelle 4
Finanzbedarf Betrieb 2020–2023 brutto
in Mio. Franken
(nominal, 0.5 % Teuerung pro Jahr, inkl.
MWST) 2020 2021 20222023
Bestehendes Netz - Betrieb (inkl. kleiner baulicher Unterhalt) 339 345 351359
- Schadenwehren 29 30 3030
- Verkehrsmanagementzentrale 22 22 2223
Total bestehendes Netz 391 397 403411
NEB-Strecken - Betrieb (inkl. kleiner baulicher Unterhalt) 36 37 3737
- Schadenwehren 3 3 33
- Verkehrsmanagementzentrale 2 2 22
Total NEB-Strecken 41 42 4242
Total* 432 439 445454
*Die in der Tabelle aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.“
2.1.4.3 Unterhalt
Bestehendes Nationalstrassennetz
Der Finanzbedarf für den Unterhalt des bestehenden Nationalstrassennetzes liegt in den Jahren 2020–2023 jährlich zwischen 1,029 und 1,077 Milliarden Franken.
Basis für die Festlegung des Finanzbedarfs bildet der Wiederbeschaffungswert der Nationalstrassen. Der Umfang der notwendigen Unterhaltsarbeiten sollte so festgelegt werden, dass der Substanzerhalt gewährleistet ist. In den vergangenen Jahren lagen die Ausgaben für den Unterhalt bei 0,8 % bis 1,0 % des Wiederbeschaffungswerts. Wie in Kapitel 1.5.3 dargelegt, reichte dieser Betrag nicht aus, um den Substanzerhalt vollumfänglich sicherzustellen. Basierend auf diesen aktuellen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte des ASTRA geht der Bundesrat davon aus, dass der Substanzerhalt dann sichergestellt ist, wenn der Aufwand für den Unterhalt 1,2 % des Wiederbeschaffungswerts entspricht. Dieser