Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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beläuft sich derzeit auf 81.32 Milliarden Franken (inkl. MWST)28 und wird mit den geplanten Erweiterungen des Nationalstrassennetzes weiter zunehmen. Entsprechend steigt der ausgewiesene Finanzbedarf mit den Jahren kontinuierlich an.
Die im Finanzbedarf berücksichtigten Projekte befinden sich bereits in der Projektierung. Es ist entsprechend sichergestellt, dass deren Umsetzung im Zeitraum 2020 bis 2030 erfolgen kann.
NEB-Strecken
Der Finanzbedarf für den Unterhalt der NEB-Strecken liegt bei 72 bis 74 Millionen Franken jährlich. Dies entspricht einem Anteil von rund 7 % der Unterhaltsausgaben des übrigen Nationalstrassennetzes.
Der aufgeführte Finanzbedarf stammt aus den Jahren 2009–2011. Er basiert auf der damaligen visuellen Zustandsbeurteilung der betroffenen Strassenabschnitte und weiteren Analysen zur Plausibilisierung der Ergebnisse. Da sich der Zustand der Strassen inzwischen geändert haben kann und sich bis zur Übernahme durch den Bund noch ändern wird, sind die Zahlen mit einem gewissen Vorbehalt zu betrachten. Das ASTRA ist gegenwärtig daran, den Zustand der NEB-Strecken neu zu erheben.
Tabelle 5
Finanzbedarf Unterhalt 2020–2023 brutto (ohne Berücksichtigung Minderbedarf als Folge von Effizienzsteigerungen und Normenanpassungen)
in Mio. Franken
(nominal, 0.5 % Teuerung pro Jahr, inkl.
MWST) 2020 2021 20222023
Bestehendes Netz - 1,2 % Wiederbeschaffungswert 1 029 1 044 1 060 1 077 NEB-Strecken 72 73 7374
Total* 1 102 1 116 1 133 1 150
*Die in der Tabelle aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.
28 www.astra.admin.ch > Themen > Nationalstrassen > Bau- und Teilprogramme > Netzzustandsbericht 2016. Die vorliegenden Zahlen exkl. MWST liegen unter den im Netzzustandsbericht aufgeführten Werten, in welchen die MWST enthalten ist. Dies begründet auch die Differenz zwischen den vorliegend ausgewiesenen Zahlen für den Unterhaltsbedarf und den berechneten 1,2 % des Wiederbeschaffungswerts.