Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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2.1.4.4 Ausbau im Sinne von Anpassungen
Bestehendes Nationalstrassennetz
Der Finanzbedarf brutto für den Ausbau liegt in den Jahren 2020–2023 zwischen 574 und 693 Millionen Franken pro Jahr. Darin berücksichtigt sind Beiträge Dritter in Höhe von jährlich rund 60 Millionen Franken. Die Aufwendungen für den Bau der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels sind nicht Bestandteil des ausgewiesenen Finanzbedarfs. Dieses Projekt ist ein grösseres Vorhaben, für das der Bundesrat einen Verpflichtungskredit beantragt (vgl. Kapitel 2.2).
Die Festlegung der Aufwendungen basiert insbesondere auf den Teilprogrammen des ASTRA. Diese Programme sehen Massnahmen vor, die schwergewichtig bis 2024 zur Realisierung gelangen. Dadurch entsteht in den Jahren 2020–2023 eine Bedarfsspitze. Ausgaben fallen insbesondere in den folgenden Bereichen an:
− Verbesserung der Tunnelsicherheit;
− Lärmschutz;
− Umnutzung von Pannenstreifen;
− Kontrollzentren und Abstellplätze für den Schwerverkehr;
− Verkehrsmanagement;
− Wildtierquerungen.
Die Bedarfsspitzen, namentlich bei der Tunnelsicherheit und den Kontrollzentren für den Schwerverkehr, werden gemäss aktueller Planung vor allem zu Beginn der Betrachtungsperiode anfallen. In den Jahren 2020–2023 erfolgt deshalb ein Rückgang des Finanzbedarfs.
NEB-Strecken
Für Ausbauten im Sinne von Anpassungen auf den NEB-Strecken stehen wie in Kapitel 1.2 ausgewiesen jährlich 44 Millionen Franken zur Verfügung. Diese sehr beschränkten Mittel bedingen eine rigorose Priorisierung der eigentlich notwendigen Projekte. Den Vorzug erhalten werden Massnahmen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit, zur Anpassung der Entwässerungssysteme, zum Schutz vor Naturgefahren sowie für den Lärmschutz.
Tabelle 6
Finanzbedarf Ausbau im Sinne von Anpassungen 2020–2023 brutto (ohne Berücksichtigung Minderbedarf als Folge von Effizienzsteigerungen, und Normenanpassungen)
(nominal, 0.5 % Teuerung pro Jahr, inkl.
in Mio. Franken MWST) 2020 2021 20222023
Ausbau bestehendes Netz 693 675 589574
Ausbau NEB-Strecken 44 44 4443
Total* 737 719 634617
*Die in der Tabelle aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.