Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht

2.3.8 Benötigte finanzielle Mittel

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, 2,267 Milliarden Franken brutto (Kostenstand 2016, exkl. MWST und Teuerung) für den Ausbauschritt 2019 der Nationalstrassen sowie 300 Millionen Franken für die planerische Bearbeitung inklusive Landerwerb von weiteren Projekten als Teil des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2019 und grössere Vorhaben zu bewilligen.

3 Erläuterungen zu den Bundesbeschlüssen

3.1 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen

Art. 1

Um den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen des Nationalstrassennetzes sicherstellen zu können, wird für die Jahre 2020–2023 ein Zahlungsrahmen von 8,156 Milliarden Franken beantragt.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

3.2 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen

Art. 1

Der Artikel legt fest, welche Projekte dem Ausbauschritt 2019 zugeteilt sind und definitiv beschlossen werden.

Art. 2

Der Ausbauschritt 2019 ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies stellt die demokratische Legitimation der Erweiterungsvorhaben im Nationalstrassennetz sicher.

3.3 Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von Projekten nach 2019

Art. 1

Artikel 1 legt die Höhe des Verpflichtungskredits fest. Der Betrag von 4,651 Milliarden Franken setzt sich wie folgt zusammen (Kosten brutto Kostenstand 2016, exkl. MWST, exkl. Teuerung, in Millionen Franken):