Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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Art. 4
Falls der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 nicht in Kraft treten kann, tritt auch dieser Bundesbeschluss nicht in Kraft. Für das Projekt der 2. Röhre des Gotthard–Strassentunnels, das zwar im Verpflichtungskredit enthalten ist, als grösseres Vorhaben im bestehenden Nationalstrassennetz jedoch nicht Teil des Ausbauschritts 2019 ist, müsste in diesem Fall im Rahmen eines Nachtrags ein separater Verpflichtungskredit beantragt werden.
Art. 5
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Finanzielle Auswirkungen
Die Ausgaben für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen, für die grösseren Vorhaben sowie für die Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen werden über den NAF finanziert. Der Fonds wird durch zweckgebundene Finanzquellen gespeist.
Bis 2023 entwickeln sich die Reserven des NAF voraussichtlich wie folgt:41
Tabelle 13
Reserven NAF 2018–2023
Millionen Franken 2018 2019 2020 2021 20222023
Fondseinlagen 3 156 2 956 3 081 2 867 2 887 2 871 - Entnahmen Agglomerationsverkehr 291 397 440 413 381466
- Entnahmen Nationalstrassen 2 301 2 479 2 717 2 966 3 059 3 110 Total Entnahmen 2 592 2 876 3 157 3 379 3 440 3 576 Fondsreserven 2 309 2 389 2 313 1 801 1 247542
41 Zahlen 2018 und 2019 gemäss Botschaft des Bundesrates zum Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 vom 23. August 2017, Band 1, Seite 152. Zahlen 2020-2023 gemäss Simulation NAF vom 5. Dezember 2017 unter Berücksichtigung des Zahlungsrahmens 2020-2023 gemäss vorliegender Botschaft.