Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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men gestellt und priorisiert. Der Bundesrat schreibt das in der NAF-Vorlage aufgeführte erste STEP Nationalstrassen regelmässig fort und stellt Anträge zu den weiteren Ausbauschritten.
1.2 Aufnahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz
Neue Strassenabschnitte
Mit der Annahme der NAF-Vorlage einher geht eine Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss = NEB)4, resp. die Aufnahme von ca. 400 Kilometern kantonaler Strassen ins Nationalstrassennetz. Die Übernahme dieser sogenannten NEB-Strecken durch den Bund erfolgt am 1. Januar 2020. Eine Übersicht über die betroffenen Abschnitte befindet sich im Anhang 1.
Beschränkte finanzielle Mittel für die NEB-Strecken
In der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung5 hat der Bundesrat den Mittelbedarf für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau (im Sinne von Anpassungen und Kapazitätserweiterungen) der NEB-Strecken in der Höhe von durchschnittlich rund 310 Millionen Franken brutto pro Jahr (aufgerechnet auf den Kostenstand 2016, inkl. MWST, ohne Teuerung) ausgewiesen.
Mit der von den eidgenössischen Räten festgelegten Finanzierungslösung stehen dem Bund für diese Aufgaben jährlich 194 Millionen Franken (Kostenstand 2016, inkl. MWST, ohne Teuerung) zur Verfügung6. Entsprechend sind Ausgabenkürzungen notwendig. Da die Aufwendungen für den Betrieb und den Unterhalt prioritär zu behandeln sind und nicht gekürzt werden können, betreffen diese Kürzungen ausschliesslich den Ausbau. Für Ausbauten im Sinne von Anpassungen und Kapazitätserweiterungen stehen mit der festgelegten Lösung jährlich rund 83 Millionen Franken zur Verfügung (44 Millionen Franken für den Ausbau im Sinne von Anpassungen und 39 Millionen Franken für den Bau von Erweiterungsprojekten).
1.3 Inhalt der vorliegenden Vorlage
Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das aktualisierte STEP Nationalstrassen und weist die grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz aus. Gestützt darauf schlägt er die Mittelfreigabe für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2019 und die grösseren Vorhaben vor.
Weiter beantragt er für die Jahre 2020–2023 einen Zahlungsrahmen für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau (im Sinne von Anpassungen).
4 BBl 2012 821
5 BBl 2012 745
6 Voraussetzung hierfür ist es, dass keine Kürzungen an der Zuweisung von 10 % des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen, ausser den Flugtreibstoffen, vorgenommen werden.