Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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1.5 Zustand der Nationalstrassen
1.5.1 Einleitung
Das Nationalstrassennetz erstreckte sich 2016 über eine Länge von 1 840 Kilometern. Die Infrastruktur des Nationalstrassennetzes wurde grösstenteils in den 1970er- und 1980er-Jahren gebaut und ist heute zwischen 35 und 45 Jahre alt.
Verschiedene Faktoren wirken sich auf den Zustand der Nationalstrasseninfrastruktur und folglich auf die notwendigen Unterhaltskosten aus. Neben den fix gegebenen Einflussfaktoren wie beispielsweise dem Alter oder Frost- und Hitzeperioden beeinträchtigt vor allem die zunehmende Verkehrsbelastung, insbesondere die Intensität des Schwerverkehrs, den Zustand (eine detaillierte Übersicht zu den Einflussfaktoren befindet sich in Anhang 4).
Das ASTRA führt – basierend auf Artikel 46 der Nationalstrassenverordnung – regelmässige Untersuchungen zum Zustand der Nationalstrassen durch. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Zustandsanalyse aus dem Jahr 2016, deren detaillierte Ergebnisse im Zustandsbericht vom Juli 2017 dargelegt sind.15
1.5.2 Vorgehen und Methodik
Unterscheidung zwischen vier Fachbereichen und Zuteilung zu Zustandsklas-
sen
Die Zustandsbeurteilung umfasst vier Fachbereiche:
− Fahrbahnen und Beläge: Diese Kategorie umfasst sämtliche Fahrbahnele-
mente einschliesslich Leitplanken, Drainage- und Entwässerungssysteme, Signalisationen, Markierungen und Lärmschutzwände;
− Kunstbauten: Der Gesamtbestand an Kunstbauten umfasst Brücken, Gale-
rien, gedeckte Einschnitte, Wildtierpassagen und Stützmauern;
− Tunnel und Untertagebauten: Dazu gehören sämtliche Elemente der Tun-
nelstrukturen wie Aussen- und Innengewölbe, Fahrbahn, Entwässerungssysteme, Zwischendecke, Sicherheitsstollen, Energieversorgungsstationen und Lüftungsschächte;
− Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA): Diese umfassen Anlagen wie
Beleuchtungen, Lüftungen, Signalisationen, Überwachungsanlagen, Kommunikations- und Management-Systeme sowie Kabelanlagen und Nebeneinrichtungen.
Die Zustandsbeurteilung erfolgt im Rahmen von Inspektionen und von Beobachtungen des Betriebspersonals vor Ort und unter Berücksichtigung aktueller Normen und Richtlinien. Ergebnis dieser Arbeiten sind die Zuteilung der Nationalstrasseninfrastruktur zu fünf Zustandsklassen und die Festlegung des durchschnittlichen Zustandswerts. Dieser entspricht dem gewichteten Mittelwert der ermittelten Verteilung.
15 www.astra.admin.ch > Themen > Nationalstrassen > Bau- und Teilprogramme > Netzzustandsbericht 2016