Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten

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eine medizinisch nicht begründbare Mengenausweitung zurückzuführen. Auffallend ist zudem, dass die Kosten der OKP im Vergleich zur Kostenentwicklung im gesamten Gesundheitswesen stärker angestiegen sind.12 Haben die Gesamtausgaben zwischen 2005 und 2015 von 55.1 auf 77.8 Mia Franken oder um 41 Prozent zugenommen, so haben die Ausgaben für die OKP im gleichen Zeitraum einen Anstieg von 48 Prozent bzw. von 20.3 Mia auf 30.1 Mia Franken erfahren.13 Rund 80 Prozent der OKP-Bruttoleistungen fallen zudem auf die vier grössten Kostenblöcke („Spital stationär“ [21.7 Prozent], „Arztbehandlungen ambulant“ [23.1 Prozent], „Arzneimittel“ [20.8 Prozent] und „Spital ambulant“ [14.3 Prozent]).14 Dieser Prozentsatz veränderte sich über die Jahre hinweg kaum, obwohl die OKP-Kosten kontinuierlich und je nach Kostenblock unterschiedlich stark zunahmen. Grosse Kostenanstiege wurden seit 2004 insbesondere in den Bereichen der ambulanten Spital- und Arztbehandlungen (plus 130 respektive plus 60 Prozent) sowie im Bereich Spitex, Labor und Physiotherapie etc. verzeichnet (plus knapp 100 Prozent).

Die hohen Krankenversicherungsprämien stellen schon heute für viele Menschen eine spürbare finanzielle Belastung dar. Um das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten, müssen deshalb vertiefende kostendämpfende oder effizienzsteigernde Massnahmen ergriffen werden. Ziel muss sein, einerseits die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherungsprämien erträglich und möglichst nahe am demographischen Effekt zu halten und andererseits die hohe Qualität der medizinischen Versorgung sowie den Zugang der Bevölkerung zu dieser Versorgung sicherzustellen. Diese Vorlage nimmt einen ersten Teil der von der Expertengruppe Kostendämpfung vorgeschlagenen Massnahmen auf und konkretisiert sie in einem ersten Paket auf Gesetzesebene.

1.1.2 Entstehung Vorlage/ Kostendämpfungsprogramm

Bereits wenige Jahre nach der Einführung des KVG musste festgestellt werden, dass zwar die Versorgung nachhaltig verbessert und die angestrebte Solidarität zwischen den Versicherten gestärkt wurde, jedoch die Kosten weiterhin nicht ausreichend gedämpft werden konnten. Mit einer ersten KVG-Teilrevision wurden deshalb Regelungen im Bereich der Prämienverbilligung, der ambulanten Zulassungssteuerung oder der Förderung von Generika eingeführt. 2002 erklärte der Bundesrat die Kostendämpfung zum primären Ziel seiner Krankenversicherungs-Reformstrategie. Eine zweite KVG-Teilrevision mit weiteren Massnahmen zur besseren Mengen-steuerung und Angemessenheit der medizinischen Leistungen scheiterte ein paar Jahre später im Parlament. Nur dringliche und wenig umstrittene Anpassungen wurden kurz darauf vom Parlament verabschiedet. Die erfolgreiche Revision der Spitalfinanzierung folgte 2007. Weitere Vorlagen zur Kostendämpfung, namentlich diejenigen zur Kostenbeteiligung, zur Vertragsfreiheit und zu Managed Care waren wiederum erfolglos. Auch eine Vorlage mit Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung vor dem Hintergrund der sich für 2010 abzeichnenden aussergewöhnlichen Prämienerhöhungen lehnte der Nationalrat ab.15 Sie umfasste Änderungen wie die Erteilung der Kompe-

12 Vgl. Bundesamt für Statistik, Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2015

13 Vgl. Bundesamt für Gesundheit, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2016 (STAT KV 16)

14 14 Vgl. Bundesamt für Gesundheit, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2016 (STAT KV 16)

15 Vorlage 09.053, AB 2009, S. 1100; AB 2010, S. 1008, 1673.