Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten
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tenz an den Bundesrat zur Senkung der Tarife bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung oder Regelungen, um die vermehrte Verschreibung und Abgabe von günstigeren Arzneimitteln ähnlich einem Referenzpreissystem zu fördern. Vor allem die Möglichkeit eines Festbetragssystem wurde seit der Einführung des KVG immer wieder diskutiert.16 Vier Jahre später forderte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) den Bundesrat in ihrem Bericht vom 25. März 2014 zur „Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste“ wiederum auf, im Bereich der patentfreien Medikamente Massnahmen zu prüfen, die griffigere Anreize zur Preissenkung von Originalpräparaten und Generika sowie zur vermehrten Verschreibung von Generika schaffen.17 Dabei sollte er insbesondere zur möglichen Einführung eines Festbetragssystems Stellung nehmen. Noch im selben Jahr beauftragte der Bundesrat schliesslich das EDI, ein Konzept zur Konkretisierung eines künftigen Referenzpreissystems für Generika zu erarbeiten.18
Mit der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2020 (2013) und den Legislaturzielen 2015-2019 erklärte der Bundesrat eine finanziell tragbare Gesundheitsversorgung wiederum zu einem seiner Hauptziele. Um dieses zu erreichen müssen die Kostendämpfungsmassnahmen in allen grossen Kostenblöcken und – aufgrund der Kompetenzaufteilung im Schweizer Gesundheitswesen – auf allen Ebenen und bei allen Akteuren ansetzen. Im Rahmen von Gesundheit2020 hat der Bundesrat bereits mehrere Ziele und Massnahmen definiert, welche die Gesundheitskosten um einige hundert Millionen Franken pro Jahr senken konnten. Auch in den kommenden Jahren ist mit weiteren spürbaren Einsparungen zu rechnen. Um die Massnahmen zu verstärken, setzte das EDI eine Expertengruppe ein, nationale und internationale Erfahrungen auszuwerten. Im Vordergrund stand dabei die Eliminierung von Mengenausweitungen, welche medizinisch nicht begründet werden können. Die Expertengruppe erhielt den Auftrag, anhand einer Analyse der internationalen Erfahrungen zur Steuerung des Mengenwachstums Instrumente zur Beeinflussung der Mengenentwicklung in der Schweiz vorzuschlagen.
Der entsprechende Expertenbericht vom 24. August 2017 „Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung“ schlägt im Interesse der Steuer- und Prämienzahler zahlreiche Massnahmen vor, um das vorhandene Effizienzpotenzial auszuschöpfen und das Kostenwachstum vor allem in den vier grossen Kostenblöcken zu bremsen. Am 28. März 2018 verabschiedete der Bundesrat ein auf dem Expertenbericht basierendes Kostendämpfungsprogramm. Neue Massnahmen sollen in zwei Paketen und Etappen geprüft und, wenn sinnvoll, umgesetzt werden. Zudem sind die Kantone und Tarifpartner angehalten, Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu prüfen und umzusetzen.
1.1.3 Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1
Das vorliegende erste Rechtsetzungspaket behandelt verschiedene Kostendämpfungsmassnahmen, wobei nicht alle gesetzliche Anpassungen bedingen. Die Massnahmen entstammen dem Expertenbericht und wurden mit Vorschlägen des EDI ergänzt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einführung eines Experimentierartikels, welcher innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des «normalen» Rahmens des KVG
16 Vgl. Botschaft des Bundesrates vom 6. November 1991 über die Revision der Krankenversicherung BBl 1992 I 93, S. 236.
17 BBl 2014 7775, Empfehlung 8.
18 BBl 2014 7839