Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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5 Weitere Stellungnahmen
Es sind 68 weitere Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen eingegangen. Organisationen und Unternehmen sollen nachfolgend getrennt abgehandelt werden, wobei bei den Organisationen eine Unterteilung nach Art der von ihnen vertretenen Interessen vorgenommen wurde.
5.1 Stellungnahmen von Branchenverbänden für Interessenvertretung
Es sind Eingaben von zwei Branchenverbänden für Interessenvertretung eingegangen, wobei sich beide negativ gegenüber der Vorlage äussern.
Der Bund der Public Relations Agenturen der Schweiz (BPRA) erachtet die Vorlage nicht als zielführend und kritisiert insbesondere, dass das Kriterium der Beschränkung des Zugangs für Interessenvertretende im Vordergrund steht. Wenn die Zutrittsausweise durch
Parlamentsmitglieder vermittelt werden, dann sei keine chancengleiche Behandlung der verschiedenen Organisationen möglich. Es sei deshalb der Weg der Minderheit
weiterzuverfolgen, wonach die Prüfung der Registereinträge und die Ausstellung der
Dauerausweise der Verwaltungsdelegation obliegt. Eine solche Lösung sei nicht so teuer, wie von der Kommission geschätzt.
Die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (SPAG) begrüsst, dass der Zugang von Interessenvertretenden zum Parlamentsgebäude mit der Offenlegung von Arbeitgebern und Auftraggebern verbunden ist. Hingegen kritisiert die SPAG, dass Zutrittsausweise nach wie vor durch Parlamentsmitglieder vermittelt werden sollen. Dies bedeute eine
Ungleichbehandlung der professionell tätigen Lobbyistinnen und Lobbyisten und begünstige die Klientelwirtschaft. Kritisiert wird auch, dass all jenen Interessenvertretern der Zugang verweigert werden soll, welche «diesen bisher über Tagesbesuchs-Badges bekommen konnten». Die SPAG ist ebenfalls irritiert darüber, dass das Leitmotiv der neuen Regelung die grösstmögliche Beschränkung des Zugangs für Interessenvertretende sein soll. Offenbar sei hier das subjektive Empfinden einzelner Parlamentsmitglieder und nicht die objektive Zahl der Ausweise wegleitend gewesen. Auch die SPAG bezweifelt die veranschlagten Kosten.
Transparenz und Glaubwürdigkeit der Institutionen dürften zudem durchaus etwas kosten. Die SPAG verweist in diesem Zusammenhang auf den ersten von der Kommission im Anhang zu ihrem Bericht vom 21. Februar 2017 publizierten Vorentwurf, welcher im Bericht nicht
wiederaufgenommen wurde. Dieser habe einen gangbaren Weg vorgezeichnet.
Die SPAG unterstützt, mit einigen Anpassungsvorschlägen, die Stossrichtung des Vorschlags der Kommissionsminderheit. Positiv an diesem Vorschlag sei, dass das Prüfen der
Registereinträge und das Ausstellen der Dauerausweise der Verwaltungsdelegation obliegt. Hingegen wird an diesem Vorschlag kritisiert, dass verschiedene Kategorien von
Interessenvertretungen geschaffen werden. So sei ein privilegierter Zugang der
Wirtschaftsverbände kaum haltbar, ebenso wenig wie die Schaffung einer eigenen Kategorie für Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien. Dadurch würden kleine, temporäre
Interessengruppen benachteiligt. Die SPAG schlägt deshalb konkret vor, dass Ratsmitglieder Dauerausweise nur für Familienmitglieder oder persönliche Mitarbeitende ausstellen lassen können, während für die Ausstellung von Dauerausweise an Interessenvertretende allein die Verwaltungsdelegation zuständig ist. Inhaber von Dauerausweisen sind in ein öffentliches