Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten

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Vorschlag der Kommissionsmehrheit weiterhin von der Verwaltungsdelegation im Rahmen ihres diesbezüglichen Handlungsspielraums ausgestellt werden können, ohne dass ein rechtlicher Anspruch geschaffen wird (ZH).

Die Konferenz der Kantonsregierungen schliesslich hält in ihrer Stellungnahme fest, dass sich die aktuelle Praxis der Ausstellung von Zutrittsausweisen für die Vertreterinnen und Vertreter der KdK und der Direktorenkonferenzen bewährt hat. Deshalb erscheint ihr der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, wonach die Verwaltungsdelegation wie bisher einen gewissen

Handlungsspielraum bei der Vergabe der Zutrittsausweise haben soll, im Sinne der Kontinuität als zweckmässig.

Die Conférence des Gouvernements de Suisse occidentale schliesslich hält wie verschiedene Kantone fest, dass es sich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kantonsregierungen nicht um Lobbyisten handelt. Deren Zugang sei deshalb zu gewährleisten und rechtlich festzuhalten.

2.2 Generelle Beurteilung der Vorlage

Von denjenigen 11 Kantonsregierungen, welche sich auch zu anderen Aspekten der Vorlage äussern, spricht sich die überwiegende Mehrheit (LU, OW, NW, GL, ZG, BS, BL, AR, AI, GR) für die Regelung des Zugangs der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ins Parlamentsgebäude gemäss Vorschlag der Kommissionsmehrheit aus. Diese

Kantonsregierungen begrüssen die kostengünstige, vollzugstaugliche, einfache Regelung sowie die erhöhte Transparenz. GL, ZG, GR begrüssen explizit, dass die Vergabe von

Zutrittsausweisen nicht durch ein parlamentarisches Organ geschieht. Es werden vereinzelt Änderungen am Entwurf vorgeschlagen: Gemäss NW sollten den Ratsmitgliedern keine Beschränkungen auferlegt werden, wem sie einen Zutrittsausweis abgeben wollen. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Transparenz sei dies nicht nötig. Gemäss GL könnten die Bestimmungen über das öffentliche Register gemäss dem Vorschlag der Minderheit in die Mehrheitslösung integriert werden. ZG ist der Ansicht, dass gewisse Elemente vom Gesetz in die Verordnung verschoben werden könnten.

Einzig TG begrüsst explizit die Stossrichtung des Vorschlags der Kommissionsminderheit.

Dieser gehe in die richtige Richtung, es müssten jedoch noch gewisse Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen werden. So sei zumindest eine stichprobenweise

Überprüfung der im öffentlichen Register gemachten Angaben vorzusehen.

3 Stellungnahmen der politischen Parteien

Es sind Stellungnahmen von acht politischen Parteien eingegangen.

3.1 BDP, CVP, FDP, GLP, SVP: Kein Handlungsbedarf im Sinne der Vorlage

Fünf Parteien bezweifeln grundsätzlich, ob ein Handlungsbedarf besteht (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP). Die BDP, die CVP, die FDP und die SVP sind der Ansicht, dass sich die aktuelle Praxis bewährt hat. Es sei richtig, dass die Verantwortung für die Abgabe von

Zutrittsausweisen an Interessenvertreter bei den Ratsmitgliedern liegt. Ein