Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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aus, empfiehlt aber bei zwei Bestimmungen, die Vorschläge der Minderheit aufzunehmen, so in Art. 69a Abs. 2 PalrG und in Art. 16a Abs. 3 ParlVV.
Die Grünen und die SP finden die Vorschläge der SPK jedoch ungenügend. Gemäss beiden Parteien soll ein von den einzelnen Parlamentsmitgliedern unabhängiges Organ für die Akkreditierung von Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zuständig sein. Diese sollen alle gleichbehandelt werden. Die Ausstellung von Zugangsausweisen soll von der Einhaltung der Transparenzvorschriften abhängig sein. Die Grünen lehnen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit ab, die SP könnte ihm nur als Minimallösung zustimmen. Dem
Vorschlag der Minderheit könnten die Grünen nur dann zustimmen, wenn die Bestimmungen, wonach Parlamentsmitglieder Ausweise für Interessenvertreter und –vertreterinnen ausstellen lassen können, gestrichen werden. Auch die SP gibt dem Vorschlag der Minderheit den Vorzug, da dieser zumindest ein Akkreditierungssystem vorsieht. Allerdings bemängelt sie am Minderheitsvorschlag, dass durch die darin vorgesehene Schaffung mehrerer Kategorien von Interessenvertreterinnen und –vertreter Ungleichheiten geschaffen werden. Sie empfiehlt deshalb, entsprechende Korrekturen im Konzept der Minderheit vorzunehmen. Auch die Grünen sprechen sich gegen diese Ungleichbehandlung der verschiedenen Organisationen und gegen die Privilegierung der Lobbyagenturen aus. Die SP ist zudem der Ansicht, dass Ratsmitglieder nur noch an Familienangehörige Zutrittsausweise vermitteln können.
Persönliche Mitarbeitende würden keinen dauerhaften Zutritt brauchen. Sollten sie ihn
dennoch gemäss der Vorlage erhalten, dann sollten für sie die gleichen
Transparenzvorschriften gelten wie für die Interessengruppen. Auch Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter mit Tagesausweis sollten den Offenlegungspflichten unterstehen.
Schliesslich ist die SP der Meinung, dass keine Höchstzahlen für Zutrittsausweise festgelegt werden sollen, da dadurch nur Ungleichbehandlungen entstehen würden. Sowohl die Grünen wie auch die SP sind schliesslich der Meinung, dass weitere Offenlegungsregeln geschaffen werden sollen, so z.B. bezüglich der Spenden an Ratsmitglieder, an Parteien oder
Abstimmungskampagnen.
4 Stellungnahmen der gesamtschweizerischen Dachverbände
4.1 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete: Kein Handlungsbedarf
Stellung genommen haben der Schweizerische Städteverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Der Städteverband möchte an der bisherigen Praxis festhalten, wonach er wie auch der Gemeindeverband je zwei Dauerausweise erhalten. Die SAB vertritt die Auffassung, dass sich das geltende System bewährt hat und kein
Handlungsbedarf für Änderungen besteht. Gemäss dem aktuellen System, wonach jedes Ratsmitglied zwei Zutrittsausweise vergeben kann, seien bereits genügend Beschränkungen vorgesehen, zumal viele Ratsmitglieder gar keine Zutrittsausweise vergeben würden. Indem die Ausweise durch die Parlamentsmitglieder vergeben werden, würde unter den
verschiedenen Interessen ein Ausgleich stattfinden. Sollte die Vorlage dennoch gegen den Willen der SAB weiterverfolgt werden, dann würde sie eine Regelung begrüssen, wonach in erster Linie die im Vernehmlassungsgesetz vorgesehenen Organisationen Zutrittsausweise erhalten.