Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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Bestimmungen betreffend Verhaltensregeln und Sanktionen, möchte jedoch noch ein paar Ergänzungen vornehmen.
Der Verband «frauenrechte beider basel» schliesst sich der Stellungnahme von Transparency International an. Sieben weitere Organisationen (procap, Fussverkehr Schweiz, pro infirmis, Schweizerische Energie-Stiftung, Schweizerischer Gehörlosenbund, Greenpeace und WWF) geben identische Stellungnahmen ab, in welcher sie ebenfalls Mehr- und Minderheitslösung ablehnen und ähnlich argumentieren wie TI und Lobbywatch. Sie betonen insbesondere, dass die neu vorgeschlagene Regelung, wonach die Ratsmitglieder nur noch einen Ausweis an Interessenvertreter abgeben dürfen, vor allem die weniger finanzstarken, im karitativen
Bereich tätigen Organisationen benachteilige. Es wird auch die Meinung vertreten, dass der Vorschlag, wonach Tagesbesucher von einem Parlamentsmitglied begleitet werden müssen, unrealistisch sei. Kritik an dieser Beschränkung des Zugangs, welche vor allem kleinere,
finanzschwache Gruppierungen diskriminieren würde, wird auch von alliancesud, Caritas, pro natura, der Alpen-Initiative, vom VCS und von der Stiftung Landschaftsschutz geübt. Letztere begrüsst im Prinzip die Stossrichtung des Vorschlags der Minderheit, vermisst dort aber in der Auflistung der verschiedenen Interessengruppen diejenigen Organisationen, welche kulturelle, ideelle oder Umweltinteressen vertreten.
Auf Zustimmung stösst einzig die Ausweitung der Offenlegungspflichten für
Interessenvertreter, wobei hier zum Teil noch Ergänzungen vorgeschlagen werden. So
werden z.B. auch Offenlegungspflichten für Inhaber und Inhaberinnen von Tagesausweisen gefordert (z.B. Amnesty International und Alpen-Initiative). Es wird auch vorgeschlagen, dass angegeben werden muss, für welche Geschäfte lobbyiert wird.
5.4 Stellungnahmen von Unternehmen und Einzelpersonen
29 Stellungnahmen sind von Unternehmen und Einzelpersonen (meistens in führenden
Funktionen in Unternehmen tätig) abgegeben worden. 8 dieser Unternehmen sind eindeutig im Bereich der kommerziellen Interessenvertretung tätig.
22 dieser 29 Vernehmlasser übernehmen die Stellungnahme der SPAG.
Von den übrigen Vernehmlassern favorisiert Borer Consulting ein System, wonach für eine bestimmte Anzahl Tage Zutritt erhält, wer in einem öffentlichen Register alle nötigen Angaben gemacht hat. Kein Problem mit dem heutigen System haben Peterhans Partners. Sie schlagen jedoch vor, den Zutritt für Medienschaffende zu reduzieren und die Transparenz durch ein Register für Interessenvertreter zu erhöhen. Aeschimann polconvince und SRI Management Consulting begrüssen den Vorschlag der Kommissionsminderheit. Die groupe mutuel spricht sich für den Status quo aus: Im Vergleich zu Parlamenten im übrigen Europa sei der Zugang für Interessenvertreter zum Parlamentsgebäude bereits heute schon sehr restriktiv, er solle nicht noch weiter eingeschränkt werden. Auch die Raiffeisen erachtet es als sehr fragwürdig, wenn der Zugang für Interessenvertreter noch weiter beschränkt werden soll. Sie legt Wert auf chancengleichen und fairen Zugang und verweist auf die Regelung im EU-Parlament sowie auf das österreichische Lobby-Gesetz. Communicators AG schliesst sich der Stellungnahme der SPAG an, äussert sich jedoch kritisch gegenüber der Offenlegung von Mandaten, welche als nicht praktikabel erachtet wird.