Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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Akkreditierungssystem wird als zu aufwändig erachtet und abgelehnt. Die BDP erachtet das aktuelle System als fair, weil alle Interessenvertreter die Möglichkeit haben, Zugang zu den Politikern zu erhalten. Zum andern werde mit der geltenden Lösung auch die Anzahl der Personen beschränkt, welche Zutritt zum Bundeshaus haben. Für die CVP ist die
Eigenverantwortung der Parlamentsmitglieder zentral. Sie sieht keinen Mehrwert in der
Vorlage. Auch die FDP ist der Ansicht, dass das aktuelle System gut funktioniert, schlank ist und auf der Eigenverantwortung der Ratsmitglieder basiert. Für sie ist eine zahlenmässige Beschränkung der Zutrittsausweise für Interessenvertreter auch deshalb nicht notwendig, weil Lobbyismus sowieso häufig ausserhalb des Bundeshauses geschieht. Auch die SVP weist darauf hin, dass die Vorlage das Lobbying ausserhalb des Bundeshauses nicht tangiert. Ein neues kompliziertes Regelwerk nur für den Zugang zum Parlamentsgebäude brauche es jedoch nicht. Die SVP spricht sich insbesondere gegen das ihrer Ansicht vollzugsuntaugliche Konzept der Kommissionsminderheit aus. Aber auch das Mehrheitskonzept würde mehr Aufwand als die heutige Lösung mit sich bringen. Die SVP sieht weder ein wirkliches Problem, noch Handlungsbedarf.
Für die GLP ist die Frage der Regelung des Zutritts in das Parlamentsgebäude nicht zentral. Sie bezweifelt, ob die Beschränkung der Zahl der Zutrittsausweise das geeignete Instrument ist, um Transparenz darüber herzustellen, welche Interessen im Parlamentsgebäude vertreten werden. Vielmehr müsste man bei den Parlamentsmitgliedern selber ansetzen, welche die stärksten Lobbys vertreten würden. Parlamentsmitglieder würden in Kommissionen direkt finanzielle Eigeninteressen vertreten. Deshalb wäre es sinnvoller, Ausstandsregelungen für Parlamentsmitglieder vorzusehen als Zugangsbeschränkungen für Lobbyisten.
Auch wenn alle diese Parteien grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber der Vorlage sind, so sprechen sich doch alle für grösstmögliche Transparenz aus: Die BPD befürwortet ein
öffentliches Register. Die CVP begrüsst grundsätzlich Bestrebungen, die Transparenz über Personen, welche Zutritt zum Parlamentsgebäude haben, zu erhöhen. Die FDP kann dem Anliegen zustimmen, wonach Agenturlobbyisten mit Zutrittsausweisen im bestehenden
öffentlichen Register nicht nur ihre Arbeitgeber, sondern auch die Mandate angeben müssen. Dies begrüsst auch die GLP. Im Sinne der Transparenz würde es auch die SVP begrüssen, wenn die Identifikation (Name, Funktion, Unternehmen/Organisation) sämtlicher Inhaber von Zutrittsausweisen auf der Webseite des Parlamentes aussagekräftiger publiziert und auf den Badges aufgedruckt würde.
3.2 EVP, Grüne und SP: Handlungsbedarf besteht
Grundsätzlichen Handlungsbedarf orten die EVP, die Grünen und die SP. Einzig die EVP unterstützt aber die vorgeschlagenen Regelungen: Es soll möglichst grosse Transparenz über Personen herrschen, die Zutritt zum Parlamentsgebäude haben. Zudem soll die Anzahl dieser Personen überschaubar bleiben. Die EVP befürwortet, dass die Verantwortung für den
Zugang von Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter bei den Parlamentsmitgliedern belassen werden soll. Ebenso ist sie dafür, dass die Ratsmitglieder nur noch einen Ausweis an Lobbyisten abgeben können. Auch die Festhaltung der Praxis, wonach Tagesbesucher begleitet werden müssen, wird von der EVP begrüsst. Ebenso spricht sich die EVP dafür aus, dass die Interessenvertreter diejenigen Angaben machen müssen, welche im Projekt der SPK gefordert werden. Die EVP spricht sich somit für die Vorschläge der Kommissionsmehrheit