Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Lobbywatch). 15 dieser 17 Vernehmlasser äussern sich explizit zu den Vorschlägen der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit und lehnen beide ab.

Transparency International (TI) bedauert, dass sich die Vorlage auf die Frage des Zugangs zum Parlamentsgebäude beschränkt. Statt dessen verlangt TI eine umfassende Regelung von Lobbytätigkeiten. Dabei soll ein öffentliches Register geschaffen sowie ein

Parlamentsgremium für die Akkreditierung und Kontrolle der Lobbyierenden und allenfalls Sanktionierung derselben vorgesehen werden. Für die Registeraufnahme und die Erteilung der Zutrittsbewilligungen sollten die Prinzipien der Chancengleichheit und der Nicht-

Diskriminierung gelten. Schliesslich sind verbindliche Verhaltensregeln vorzusehen. Vor diesem Hintergrund spricht sich TI sowohl gegen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, wie auch denjenigen der Kommissionsminderheit aus. Einzig begrüssenswert findet TI den Vorschlag, dass Interessenvertreter auch ihre Aufträge bzw. Auftraggeber angeben müssen. Was die Registrierung und die Erteilung von Zutritten zum Parlamentsgebäude betrifft, so möchte TI gerne am ersten von der Kommission im Anhang zu ihrem Bericht vom 21. Februar 2017 publizierten Vorentwurf anknüpfen, wonach sich Interessenvertreter zuerst registrieren müssen, um dann Zutritt zu erhalten. Ebenfalls gemäss diesem Vorschlag sollten die Zutritte nicht mehr für eine ganze Legislatur erteilt werden. Am Vorschlag der Kommissionsminderheit begrüsst TI, dass die Verwaltungsdelegation als zuständiges Organ vorgesehen ist und Verhaltensregeln für Interessenvertreter festgelegt werden. Diese müssten nach Ansicht von TI jedoch noch ergänzt und ein Rechtsweg vorgesehen werden. Hingegen kritisiert TI den Minderheitsvorschlag dahingehend, dass verschiedene Kategorien von Personen und

Organisationen definiert werden.

Lobbywatch lehnt die vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsgesetzes «vollumfänglich ab». Sowohl der Vorschlag der Mehrheit, wie auch jener der Minderheit würden keine Lösung darstellen. Eine Neuregelung des Zutritts für Interessenvertretende müsste folgende

Kernelemente enthalten: Ein transparentes, via Internet einsehbares Register, Erteilung der Zutrittsbewilligungen und Kontrolle der Zugelassenen durch ein Gremium des Parlamentes, Ermöglichung von kapazitätsbedingten Beschränkung der Zahl der Zutrittsbewilligungen,

Gleichbehandlung aller Interessen, zeitliche Befristung der Dauerausweise. Konkret schlägt Lobbywatch eine Unterteilung in dauerhafte Registrierung und temporäre Zutrittserteilung vor (analog zum ersten von der Kommission im Anhang zu ihrem Bericht vom 21. Februar 2017 publizierten Vorentwurf). Zum zweiten wird vorgeschlagen, auf eine Unterteilung der

Zutrittswilligen in verschiedene Kategorien zu verzichten. Es sei weder sachlich, noch

demokratiepolitisch nachvollziehbar, weshalb einzelne Kategorien von Interessenvertretern privilegiert behandelt werden sollen. Ebenso fragwürdig sei die Privilegierung von

Familienangehörigen, ehemaligen Ratsmitgliedern und persönlichen Mitarbeitenden. Letztere sollten mit temporären Zutrittsberechtigungen ausgestattet werden. Für die Ausstellung von Dauerausweisen an Interessenvertreter sollte allein die Verwaltungsdelegation zuständig sein. Kriterien für die Ausstellung und für eine allfällige zahlenmässige Beschränkung sollen in der ParlVV geregelt werden.

Gemäss Lobbywatch sollten im öffentlichen Register nicht nur Inhaber von Dauerausweisen eingetragen werden. Zusätzlich sei dort zu deklarieren, für welche Geschäfte und

Themenbereiche konkret lobbyiert wird und wer dafür kontaktiert werden soll. Dieses Register sei vom zuständigen Parlamentsgremium zu Beginn einer Session zu aktualisieren und zu kontrollieren. Lobbywatch befürwortet die von der Kommissionsminderheit vorgeschlagenen