Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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6. Zusammenfassung
6.1 Generelle Beurteilung der Vorlage
Die Vorlage wird von den Kantonen, die sich generell zur Vorlage äussern, sowie von einer Partei positiv beurteilt. Die überwiegende Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmer äussert sich hingegen negativ zur Vorlage. Dabei ist zu unterschieden zwischen Stellungnahmen, in welchen der Status quo befürwortet wird, und solchen, die andere Lösungen vorschlagen. Den Status quo bevorzugen insbesondere die von Gesetzes wegen zur Vernehmlassung
Eingeladenen, d.h. die politischen Parteien und die gesamtschweizerischen Dachverbände. Andere Lösungen werden von den übrigen Verbänden und Organisationen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, vorgeschlagen.
6.2 Kaum bestritten: Erweiterung der Offenlegungspflichten
Von einer überwiegenden Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet wird die Erweiterung der Offenlegungspflichten für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, welche mit einem Dauerausweis Zugang zum Parlamentsgebäude haben. Nur in vereinzelten Stellungnahmen wurde der Vorschlag, wonach auch Auftraggeber und Mandate anzugeben sein, kritisch beurteilt. Einige wenige Vernehmlasser forderten die Ausdehnung der
Offenlegungspflichten auf Tagesbesucherinnen und Tagesbesucher. Vereinzelt wurde auch gefordert, dass angegeben werden muss, für welche Geschäfte im Parlamentsgebäude lobbyiert wird und welche Parlamentsmitglieder kontaktiert werden.
6.3 Keine Schaffung unterschiedlicher Kategorien von Interessenvertretern
Auf gar keine Gegenliebe stösst die Idee, dass für verschiedene Organisationen
unterschiedliche Voraussetzungen für den Erhalt eines Zutrittsausweises gelten sollen. Alle Interessen sollen gleich behandelt und auf gleiche Weise Zugang erhalten.
6.4 Beschränkung des Zugangs mehrheitlich kritisch beurteilt
Die überwiegende Mehrheit der Verbände und Organisationen spricht sich gegen eine Beschränkung des Zugangs für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zum Parlamentsgebäude aus. Wer die Kriterien für den Zugang, d.h, die geforderten
Offenlegungspflichten, erfüllt, habe Anrecht auf Zugang zum Parlamentsgebäude, wird argumentiert. Wenn am aktuellen System des durch Parlamentsmitglieder vermittelten Zugangs zum Parlamentsgebäude festgehalten wird, dann – so fordern es zahlreiche Vernehmlasser – soll auch daran festgehalten werden, dass die Parlamentsmitglieder beide Zutrittsausweise an Interessenvertreterinnen und –vertreter abgegeben können.